Die deutsche Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen: So wird ab dem 1. Januar 2026 u.a. die Umsatzsteuer für Speisen auf einheitlich 7% gesenkt. Das soll die Gastronomie entlasten.
In Deutschland wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 von aktuell 19% für den Verzehr vor Ort auf 7% gesenkt. Somit gelten für Take Away bzw. Lieferdienst und den Verzehr im Restaurant im neuen Jahr dieselben Steuersätze und Preise.
Die Steuererleichterung der Regierung kann dabei auf zwei Wegen Vorteile für Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und Catering-Anbieter liefern:
Möglicherweise steigt auch Dein Getränkeverkauf: Wenn mehr Gäste vor Ort speisen, werden zusätzliche Getränke konsumiert. Auch das ist gut für den Umsatz.
Hier bleibt vorerst alles gleich: Für Getränke (mit Ausnahme von Milchmischgetränken) gelten grundsätzlich weiterhin 19% Mehrwertsteuer – egal, ob vor Ort oder außer Haus.
Hier noch einmal alle Steuersätze in der Übersicht:
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Steuersatz 2025 |
Steuersatz ab 2026 |
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Speisen zum Verzehr vor Ort |
19% |
7% |
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Speisen ohne Sitzplätze (Imbiss, Foodtrucks) |
7% |
7% |
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Speisen zur Mitnahme / Lieferung (mit Ausnahmen) |
7 % |
7% |
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Getränke (allg. Steuersatz) |
19% |
19% |
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Milchmischgetränke mit über 75% Milchanteil |
19% |
7% |
Bis zum 31. Dezember 2025 bleibt noch alles gleich:
Ab dem 1. Januar 2026 fällt bei Take Away und Lieferung der Klick auf die Preisstufen für Dich weg: So bist Du noch schneller bei Kasse!
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses praktische Know-how zu Kasse, Buchhaltung und Steuer verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich Marketing zu informativen Texten.
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