Rechtliches

Behörden verzögern den TSE-Betrieb – Jetzt musst Du handeln, um rechtskonform zu bleiben

time-clockLesedauer: 2 Min. | Zuletzt aktualisiert: 11.25.2024
TSE Zertifizierung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verzögert den Zertifizierungsprozess der Cloud-TSE Anbieter – die Nichtbeanstandungsfrist wurde jedoch nicht entsprechend verlängert. Was das für Deinen Kassenbetrieb bedeutet und wie Du trotzdem rechtskonform weiterarbeiten kannst, haben wir hier für Dich zusammengetragen.

UPDATE

Unser Cloud-TSE Anbieter, die fiskaly Germany GmbH, wurde nun vollständig und abschließend zertifiziert.

Mehr Infos dazu findest Du hier.

Was ist passiert? 

Wir von ready2order haben unser Bestes getan, um Dir die TSE-Integration leicht zu machen, und bisher sah es so aus als könnte dieser Plan aufgehen: TSE gekauft – TSE aktiviert – alles richtig gemacht. 

Doch durch die ungeplante Verzögerung der Zertifizierung kommt nun ein neuer Faktor hinzu, der bei der gesetzeskonformen TSE-Integration beachtet werden muss.

Was bedeutet die Verzögerung der TSE-Zertifizierung für Unternehmer?

Für Dich als Unternehmer und Nutzer einer cloudbasierten Kassenlösung bedeutet die Verzögerung über die Nichtbeanstandungsfrist hinaus, dass Dir ab dem 1. April 2021 trotz TSE-Aktivierung ohne Eigenverschulden die notwendige Zertifizierung fehlt – obwohl Deine Belege signiert werden.

Du hast jedoch die Möglichkeit, die Frist zur Implementierung der TSE bei Deinem zuständigen Finanzamt aktiv verlängern zu lassen - mit einem Antrag nach § 148 AO.

Dabei möchten wir Dich unterstützen, indem Du über ready2order mit möglichst wenig Aufwand und automatisch den Antrag beim Finanzamt einreichen kannst. Hier gelangst Du zur Antragstellung über unsere Verwaltungsoberflächeoder erfahre mehr in unserem Hilfe-Center.

Wie ist das Problem entstanden?

Leider sind an der TSE-Bereitstellung nicht wir als Kassenanbieter und Du als Unternehmer beteiligt: 

  • Die technische Infrastruktur der TSE selbst wird von unserem Partner fiskaly bereitgestellt. 
  • Der Zertifizierungsprozess der TSE von fiskaly beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits im August 2019 begonnen. Er ist aber bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen.
  • Dieser Prozess verzögert sich auf Behördenseite ungeplant und ohne Verschulden von ready2order und fiskaly. 
  • Infolge dieser Verzögerung kann ready2order – wie die Mehrheit aller Cloudkassen-Anbieter – die am 31. März 2021 endende Frist für die TSE-Nachrüstung nicht einhalten. 

Ich habe meine TSE ordnungsgemäß gekauft. Warum ist sie nicht zertifiziert? 

An der Bereitstellung einer rechtskonformen TSE sind mehrere Parteien beteiligt:

  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legt die Anforderungen als Grundlage für die Zertifizierung einer rechtskonformen TSE fest.
  • Unser Partner fiskaly entwickelt eine TSE nach diesen Kriterien, lässt sie durch das BSI zertifizieren und stellt sie dann Kassenanbietern wie ready2order bereit.
  • ready2order als Kassenanbieter integriert die TSE in sein Kassensystem.
  • Du als Unternehmer besitzt nach TSE-Kauf und -Aktivierung eine rechtskonforme Kasse.

Dies wäre der ideale Ablauf gewesen. Doch seit Inkraftreten des Gesetzes zum “Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” hat sich ein komplizierter Prozess entwickelt, den wir im Folgenden veranschaulichen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Zertifizierung der TSE stattfinden wird. Der konkrete Zeitpunkt dafür ist allerdings unklar.

TSE Zertifizierungsablauf

Werden meine Belege auch mit einer nicht-zertifizierten TSE signiert?

Ja. Die Signatur Deiner Belege funktioniert ab Aktivierung auch ohne die Zertifizierung. Der Kauf der TSE war in jedem Fall richtig.

Wieso muss ich einen Antrag auf TSE-Fristverlängerung beim Finanzamt stellen?

Das Ende der Nichtbeanstandungsfrist am 31. März 2021 und die Zertifizierungsverzögerung über dieses Datum hinaus bedeuten, dass Dir ohne weitere Maßnahmen ab dem 1. April im schlimmsten Fall Umsatzschätzungen sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens drohen.

Darum solltest Du umgehend die Möglichkeit nutzen, die Frist zur Implementierung der TSE bei Deinem zuständigen Finanzamt durch einen Antrag mit Bezug auf § 148 AO aktiv verlängern zu lassen. 

Dabei wirst Du von ready2order unterstützt: Über unsere Plattform kannst Du mit möglichst geringem Aufwand Deinen Antrag beim Finanzamt einreichen. Hier gelangst Du zur Antragstellung über unsere Verwaltungsoberfläche. Mehr dazu erfährst Du in unseremHilfe-Center.

Um Dich doppelt abzusichern, empfehlen wir Dir, den Antrag als Brief nochmal an Dein Finanzamt zu schicken. Den Musterantrag dafür kannst Du hier herunterladen.

Was passiert, wenn die TSE final zertifiziert ist?

Nach erfolgreicher Zertifizierung wirst Du automatisch auf die zertifizierte TSE umgestellt und musst nichts weiter tun.

Unser Cloud-TSE Anbieter ist final zertifiziert

Die fiskaly Germany GmbH, dessen Cloud-TSE in das Kassensystem von ready2order integriert ist, wurde am 28. Mai 2021 vollständig und abschließend zertifiziert. Hast Du die TSE davor erworben, musst Du nichts weiter machen außer Deine Kasse zu schließen und einen Tagesabschluss zu machen. Am nächsten Tag verwendest du automatisch die neue, zertifizierte TSE. Mehr Informationen zur Umstellung findest Du in unserem Hilfe-Center.

Die Zertifizierung ist gültig bis 2029. Die gesamte Zertifizierung der Cloud-TSE besteht aus drei Teilzertifizierungen, welche vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt wurden:

  • TSE CSP‑L - physische Signaturerstellungseinheit
  • TSE SMEARS - Kommunikationsabsicherung zwischen Kasse und TSE
  • TR-03153 - Technische Richtlinien des BSI zur TSE für elektronische Aufzeichnungssysteme


Die offiziellen Prüfungszertifikate können auf der Seite von fiskaly eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.fiskaly.com/zertifikate/

Sabine Amler

Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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