Generell wird unterschieden, ob es sich um eine Anmeldung, Abmeldung oder Korrektur handelt. Solltest Du bei Deiner Erstmeldung einen Fehler machen, kannst Du Deine Angaben jederzeit berichtigen. Hier eine Übersicht über die verpflichtenden Punkte, die bei der Mitteilung zu nennen sind:
- Mitteilende Person: Als steuerpflichtige Person gibst Du Deinen Namen an. Die Mitteilung kann aber auch durch eine bevollmächtigte Person in Deinem Namen erfolgen.
- Eindeutige Identifikation: Hier gibst Du am besten Deine Steuernummer an. Nach Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (voraussichtlich mit 2021) muss dann diese gemeldet werden.
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung: Hier gibst Du die Zertifizierungs-ID mit der Seriennummer Deiner zertifizierten TSE an. Die Zertifizierungs-ID wird durch das BSI vergeben und besitzt das Format „BSI-K-TR-nnnn-yyyy“. Die ID setzt sich aus einer vierstelligen Nummerierung (nnnn) und einer Jahreszahl (yyyy) zusammen.
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems: Hier wird im Meldeverfahren eine Auswahl vorgegeben.
- Anzahl: Hier musst Du jedes einzelne elektronische Aufzeichnungsgerät mit Kassenfunktion nach Betriebsstätte/Einsatzort anführen.
- Seriennummer: Du musst die Seriennummer Deines Aufzeichnungssystems angeben. Diese Seriennummer ist herstellerabhängig und unterscheidet sich von der Seriennummer der TSE.
- Datum der Anschaffung: Du musst angeben, wann Du Dein Kassensystem gekauft hast. Bei Leasing eines Systems gibst Du hier den Beginn des Leihvertrags an.
- ggf. Datum der Außerbetriebnahme: Hier genügt eine Mitteilung je Einsatzort insgesamt. Du muss also nicht jedes einzelne Gerät anführen.
Ein offizielles Formular gibt es nicht, aber so könnte Muster-Vorlage für die Kassenanmeldung beim Finanzamt aussehen (Beispiel):