Für manche ein Buch mit sieben Siegeln, für andere eine regelrechte Offenbarung in Sachen gesetzlicher Buchhaltung: Das Kassenbuch ist wichtiger Bestandteil eines jeden Unternehmens und ermöglicht eine detaillierte Übersicht aller Bargeldbuchungen und Geschäftsfälle.
Was aber ist ein Kassenbuchg eigentlich ganz genau? Welche Angaben muss es enthalten und wer ist zur Kassenbuchführung verpflichtet? Was sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen an ein Kassenbuch? In diesem Artikel findest Du alles Wissenswerte über die sogenannte Bibel der Bargeldbuchung.
Was ist ein Kassenbuch und wofür wird es verwendet?
In einem Kassenbuch werden alle Barumsätze erfasst. Auf diese Weise sind am Ende des Tages Kassenstand und Umsatz eines Betriebes auch langfristig einfach nachvollziehbar. Somit schafft ein Kassenbuch einerseits Überblick über alle Geschäftsvorfälle und dient andererseits als wichtige Informationsquelle für Finanzamt und Steuerberatung.
Wer muss ein Kassenbuch führen?
Offiziell muss jeder Betrieb, der einer Bilanzierungspflicht unterliegt, ein Kassenbuch führen. Dies schließt auch all jene mit ein, die sich selbst freiwillig bilanzieren. Der gesetzlichen Pflicht zur Kassenbuchführung (§22 Abs 2 Nr 2 UStG) unterliegen im Folgenden:
- alle Unternehmen, die Barausgaben haben
- alle Unternehmer:innen, die Kaufmann/Kauffrau sind
- alle Gewerbetreibenden mit mind. 60.000 Euro Jahresgewinn
- alle Gewerbetreibenden mit mind. 600.000 Euro Jahresumsatz
- alle Unternehmen, die eine Bilanz aufstellen müssen
- alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind (der Umkehrschluss gilt allerdings nicht)
Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen, die von der Kassenbuch-Pflicht befreit sind, müssen allerdings bei offener Ladenkasse eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen.