Mit ready2order setzt Du auf ein 100% finanzamtkonformes Kassensystem mit TSE, das sowohl GoBD- als auch GdPDU-konform ist und der KassenSichV entspricht. Für Dich als Unternehmer bedeutet das: Keine Sorgen und weniger Arbeit.
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DIGITALE ARCHIVIERUNG
ready2order erfüllt alle Steuervorschriften, die der Fiskus an die Buchführung und steuerrelevante Daten stellt und vereinfacht die Verfahrensdokumentation für Aufbewahrungspflichtige.
KASSENPRÜFUNG MEISTERN
Exportiere mit nur einem Knopfdruck Kassenjournal und Datenerfassungsprotokoll, damit Dein Steuerberater alle wichtigen Dokumente erhält und Betriebsprüfer nichts zu beanstanden haben.
KASSENSYSTEM FÜR DIE ZUKUNFT
Erfülle alle Anforderungen des Bundesfinanzministeriums & der Finanzverwaltung. Mach Deine Verfahrensdokumentation ohne Aufwand einfach nachvollziehbar!
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
Die Regelung wurde am 1. Januar 2015 mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 eingeführt und hat die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) von 1995 und die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) von 2001 abgelöst.
Alle Anforderungen findest Du in unserem kostenlosen GoBD Ratgeber:
Auch wenn eine elektronische Kasse nicht verpflichtend ist, ersparen Sie sich mit einem GoBD-konformen Kassensystem viel Ärger und Zettelwirtschaft.
Die GoBD Registrierkasse von ready2order erfüllt all diese Anforderungen problemlos und regelt den Datenaustausch mit Buchhaltung & Steuerberatern durch eine geprüfte DATEV Schnittstelle.
Derzeit besteht in Deutschland keine Beleg- bzw. Registrierkassenpflicht. Wer jedoch ein elektronisches Buchführungssystem verwendet, muss die Auflagen dafür erfüllen und eine Auswertbarkeit gewährleisten. Kleinunternehmen, Freiberufler, Ärzte & Co. müssen also kein Kassensystem verwenden - wenn Du es aber tust, muss das Aufzeichnungssystem GoBD konform sein.
Unternehmen, die eine manuelle Kassenführung betreiben wie z.B. eine offene Ladenkasse, sind von der GoBD ausgenommen. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung sind hier jedoch erhöht und mit mehr Aufwand verbunden, als bei einer Kassenführung mit einer Registrierkasse.
Die konkrete Umsetzung in der Praxis erfolgt am einfachsten durch ein modernes Kassensystem. Wie sowas auszusehen hat, kannst Du unserer Checkliste für die Unternehmenspraxis entnehmen. Dadurch ist eine Unveränderbarkeit & eine Prüfbarkeit der Daten gewährleistet und eine Kassenbuchführung nach den GoBD möglich.
Achte immer darauf, dass die Voraussetzungen der GoBD erfüllt sind und weitere gesetzliche Anforderungen (wie der Manipulationsschutz) ohne einen zusätzlichen Programmieraufwand zu bewältigen sind.
Mach Dein Smartphone oder Tablet im Handumdrehen zur GoBD-konformen Registrierkasse, die alle Vorgaben erfüllt!