Präambel
Vertriebspartner wird im Sinne dieses Vertrags auch "Partner" genannt. Diese Allgemeinen Bestimmungen zum ready2order Vertriebspartnerprogramm (idF "Vertriebspartner-AGB") ergänzen einen Vertriebspartnervertrag zwischen dem Partner und ready2order (Vertriebspartner-AGB zusammen mit dem Vertriebspartnervertrag "Partner-Vertrag"). Das Vertriebspartnerprogramm dient in erster Linie dazu, Neukunden an ready2order zu vermitteln. Neukunde ist ein solcher, der aufgrund der Vermittlung des Partners erstmalig Produkte und Dienstleistungen von ready2order nutzt und ready2order zuvor noch keine Kontaktdaten von diesem Kunden hatte ("Neukunde"). Kunden, die eine aufrechte Vertragsbeziehung mit ready2order haben, werden "Kunden" genannt. Jeder Neukunde ist somit auch ein Kunde.
I) Aufgaben und Befugnisse des Partners
(1) Der Partner muss ein Unternehmer mit eindeutiger USt-ID oder Steuernummer sein. Beide Vertragsparteien handeln eigenständig und unabhängig voneinander. Dieser Partner-Vertrag begründet keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen den Vertragsparteien. Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen Kosten und Risiken und ist allein für ihre Handlungen und Unterlassungen verantwortlich.
(2) Der Partner darf ready2order nicht rechtsgeschäftlich vertreten, insbesondere keine Geschäftsabschlüsse für ready2order tätigen und ist nicht zum Inkasso berechtigt. Der Partner ist auch nicht exklusiv für ein bestimmtes Gebiet eingesetzt und hat somit auch kein Vertragsgebiet.
(3) Lizenzverträge werden stets zwischen ready2order und den Kunden direkt geschlossen. Entgelte für Lizenzverträge werden von ready2order direkt an den Kunden verrechnet.
(4) Hinsichtlich Produkte von ready2order kann der Partner grundsätzlich nur als Vermittler für ready2order auftreten. Wenn der Partner dem Kunden eine andere als eine Hardware von ready2order empfiehlt, wird der Partner dies mit ready2order vorweg abstimmen.
(5) Entgelte für vom Partner eigenständig durchgeführten Leistungen (z.B. Vor-Ort-Service, Einrichtungen, Einschulungen) verrechnet der Partner stets direkt mit den Kunden. Die Höhe dieser Entgelte kann der Partner selbst festlegen. Er verpflichtet sich jedoch, keine marktunüblichen Preise zu verrechnen.
(6) Der Partner führt selbst eine Kundenkartei und wird diese stets auf aktuellem Stand halten. Der Partner wird ready2order auch unverzüglich über eine erfolgreiche Vermittlung informieren und auf Nachfrage Beweise hierfür vorlegen oder Gründe des Scheiterns der Vermittlung nennen.
(7) Für ready2order ist die Kundenzufriedenheit sehr wichtig. Der Partner wird sich nach besten Kräften bemühen, stets für Kunden eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Der Partner hat sicherzustellen, dass ready2order eine für die Anforderungen des Kunden geeignete Software darstellt. Im Zweifel hat der Partner die Anforderungen des Kunden mit ready2order abzustimmen.
(8) Der Kunde wird selbst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ready2order ("Kunden-AGB") in der aktuellsten Fassung beim Kauf zustimmen. Der Partner hat keine Befugnis, eine wirksame Erklärung für den Kunden abzugeben und hält ready2order bei Verletzung dieser Vertragsbestimmung schad- und klaglos.
(9) Sämtliche durch Kundenakquisition entstehende Kosten trägt der Partner. Dies gilt insbesondere für etwaige Anzeigenwerbung, Ankauf von Adressen, Fahrtkosten etc.
(10) Der Vertriebspartner hat die Aufgabe, selbständig Neukunden an ready2order zu vermitteln und gegebenenfalls Einrichtungen und Einschulungen zu übernehmen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird sich der Vertriebspartner nach besten Kräften für den Vertrieb von ready2order einsetzen sowie die Interessen von ready2order mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers vertreten. Der Vertriebspartner unterstützt Interessenten bei der Bestellung im Online-Shop von ready2order oder fordert von ready2order ein Angebot für einen Interessenten an. Auf Wunsch des Interessenten schickt ready2order das Angebot direkt an den Interessenten. Der Partner ist verpflichtet, die Einwilligung hierfür vom Interessenten einzuholen.
(11) Der Vertriebspartner wird insbesondere Anfragen von Interessenten besorgen, Kontakte pflegen, ready2order bei der Vertragsabwicklung behilflich sein und ready2order alle für den Verkauf erforderlichen Informationen geben, insbesondere ready2order von jeder Anfrage eines Interessenten unverzüglich Mitteilung machen.
(12) Der Vertriebspartner wird sich laufend fortbilden und über Updates oder sonstige Neuerungen informieren. ready2order wird dem Vertriebspartner Informationen hierfür per E-Mail zukommen lassen (zB Partner-Newsletter). Weiters dient zur Fortbildung das Hilfe-Center auf der Homepage von ready2order und es steht ready2order frei, ein online Partner-Meeting durchzuführen, in dem Neuigkeiten sowie Basiswissen vermittelt werden. Um die Beratungs- und Schulungsqualität des Vertriebspartners sicherzustellen, wird der Vertriebspartner dafür Sorge tragen, dass er und seine Mitarbeiter an dieser Veranstaltung teilnehmen, sofern sie im Zuge dieses Partner-Vertrages tätig werden.
(13) Der Vertriebspartner wird auftretende Fehler und Störungen der Software umgehend an ready2order melden.
(14) Bei Reklamationen von Kunden wird der Vertriebspartner diesen in angemessener Zeit nachgehen und ready2order darüber unverzüglich schriftlich per E-Mail Bericht erstatten.
(15) Der Vertriebspartner wird laufend mit ready2order im Austausch bleiben, um beidseitige Neuigkeiten, Informationen und Marktentwicklungen zu besprechen.
(16) Sollten Interessenten eine Vor-Ort-Beratung oder Installation wünschen, wird ready2order dessen Kontaktdaten gegebenenfalls an den Vertriebspartner weitergeben (soweit dies in der Nähe des Aufenthaltsorts des Vertriebspartners liegt). Dem Vertriebspartner steht es frei, mit diesem Interessenten in Kontakt zu treten und einen Abschluss herbeizuführen. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, ready2order unverzüglich zu informieren, ob er sich diesem Interessenten annimmt und wird ready2order über den Fortschritt am Laufenden halten.
(17) Bei von ready2order an den Vertriebspartner übermittelten Kontaktdaten eines Interessenten, steht es ready2order offen, die volle, eine reduzierte oder keine Provision auszuzahlen. Dem Partner wird die Höhe der Provision bei Übermittlung der Kontaktdaten eines Interessenten an den Vertriebspartner kommuniziert.
II) Wettbewerb
Der Partner hat ready2order mitzuteilen, wenn er direkt oder indirekt für einen Mitbewerber von ready2order tätig ist (z.B. als Partner, Vertragshändler, Makler oder Kommissionär).
III) Pflichten von ready2order
(1) ready2order unterstützt den Partner, solange der Partner aktiv ist und regelmäßig Neukunden vermittelt, indem ready2order ihn über die angebotenen Produkte ständig informiert hält und ihm rechtzeitig bevorstehende Preis- oder Produktänderungen mitteilt.
(2) ready2order wird dem Partner alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen auf Anfrage in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, sofern die Informationen nicht online verfügbar sind.
(3) Werbematerial und sonstige Gegenstände, die ready2order dem Partner gegebenenfalls zur Unterstützung seiner Tätigkeit aushändigt, bleiben im Eigentum von ready2order. Sie sind nach Beendigung des Partner-Vertrags unverzüglich zurückzugeben, soweit sie vom Partner nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurden.
IV) Provision
(1) Der Vertriebspartner erhält von ready2order als Gegenleistung für die Vermittlung von Neukunden und die von ihm in diesem Partner-Vertrag übernommenen Pflichten eine Provision gemäß Vertriebspartnervertrag.
(2) Alle Provisionsvereinbarungen werden schriftlich festgelegt, wobei die Unterschrift mit einem Tool für elektronische Signaturen (z.B. DocuSign) ausreicht. Provisionen auf neue Produkte werden von ready2order nach eigenem Ermessen festgelegt.
(3) Ein Provisionsanspruch kann unabhängig davon entstehen, ob der Neukunde das Lizenz-Geschäft, den Kauf von ready2order-Hardware oder den Kauf von ready2order-Servicepakete gemäß Vertriebspartnervertag (zusammen "provisionstaugliche Geschäfte") über den Referral-Link des Partners oder direkt über den Online-Shop von ready2order abschließt, sofern der Partner nachweist, dass er diese tatsächlich vermittelt hat.(4) Der Anspruch des Partners auf Zahlung der Provision entsteht erst, sobald und soweit der Neukunde das Entgelt für das provisionstaugliche Geschäft vollständig bezahlt hat. Bei SEPA-Lastschrift und Kreditkartenzahlung gilt das Entgelt als bezahlt, sobald ready2order über den Zahlbetrag endgültig frei verfügen kann. Sollte das provisionstaugliche Geschäft mit Erfolg angefochten, rückwirkend aufgelöst werden oder führt der Neukunde auf sonstige Weise eine Rückzahlung der Zahlung für ein provisionstaugliches Geschäft (zB Widerruf bei SEPA-Lastschrift) herbei, so erlischt auch der Provisionsanspruch und die Provision wird nicht ausbezahlt bzw. von ready2order zurückverlangt, sofern sie bereits ausgezahlt wurde.
(5) Die Auszahlung und Abrechnung der Provision erfolgt quartalsweise oder - nach Wahl von ready2order - monatlich im Nachhinein ("Abrechnungsperiode"). ready2order wird spätestens bis zum 15. des Monats nach Ende der Abrechnungsperiode eine Aufstellung über die in der Abrechnungsperiode entstandenen Ansprüche auf Provision an die E-Mail-Adresse des Partners übermitteln ("Reporting").
(6) Der Partner wird dieses Reporting prüfen und entweder binnen 14 Tagen ab Erhalt (i) das Reporting per E-Mail beanstanden oder (ii) eine Rechnung mit der Provision, die im Reporting ausgewiesen ist, per E-Mail stellen. ready2order steht es frei, diesen Prozess durch bloße Bekanntgabe eines neuen Prozesses zu ändern.
(7) ready2order wird die Rechnung binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt bezahlen oder bei Beanstandungen zum Reporting in angemessener Zeit melden, um die Diskrepanz aufzuklären. Trotz Zahlung bleiben etwaige Ansprüche auf Rückzahlung zu viel bezahlter Provision unberührt.
(8) Für die Auszahlung der Provision hat der Partner seine Unternehmensdaten sowie die Bankverbindung (IBAN) ready2order mitzuteilen und jegliche Änderungen ready2order unverzüglich bekanntzugeben.
V) Dauer des Vertrages/Beendigung
(1) Dieser Partner-Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Beide Vertragsparteien können diesen Partner-Vertrag im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Nach jedem vollendeten Vertragsjahr verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils ein Monat (auf maximal sechs Monate).
(3) Das Recht zur Kündigung dieses Partner-Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen. Dabei ist ready2order zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung insbesondere berechtigt, wenn
(4) Die Kündigung dieses Partner-Vertrages, gleichgültig ob ordentlich oder außerordentlich, bedarf der Textform, wobei hier die Übermittlung einer dahingehenden eindeutigen Erklärung per E-Mail ausreicht.
VI) Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien werden den Inhalt dieses Partner-Vertrags (insbesondere die Höhe der Provisionen) vertraulich behandeln. Der Partner wird über alle ihm im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge von ready2order sowie deren Produkte betreffend absolutes Stillschweigen bewahren, insbesondere über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Der Partner wird ferner alle ihm von ready2order im Rahmen dieser Zusammenarbeit zugegangenen bzw. bekannt gewordenen Unterlagen / Informationen / Daten, die als vertraulich gekennzeichnet sind bzw. nach Treu und Glauben als vertraulich anzusehen sind und/oder dem Urheberschutz unterliegen, vertraulich behandeln, sie nicht unbefugten Dritten zugänglich machen und sie ausschließlich zu dem mit diesem Partner-Vertrag verfolgten Geschäftszweck verwenden. Dies gilt während und nach Beendigung dieses Partner-Vertrages. Dies gilt insbesondere auch für Provisionen, Preise und sonstige Bezugskonditionen.
(2) ready2order ist berechtigt, Inhalte des Partner-Vertrags sowie sonstigen Unterlagen / Informationen / Daten des Partners im Rahmen der Geschäftsbeziehung an externe Unternehmen weiterzugeben, sofern dies zur Durchführung des Partner-Vertrages oder für Reporting erforderlich ist.
(3) Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter sowie eingesetzte externe Dienstleister entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
VII) Haftung
ready2order haftet gegenüber dem Partner für Schäden außerhalb des Produkthaftungsgesetzes nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet ready2order nicht. Die Haftung von ready2order ist zudem auf die Kosten der Behebung des unmittelbaren Schadens begrenzt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
VIII) Nachvertragliche Pflichten des Partners
(1) Nach Beendigung dieses Partner-Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, hat der Partner alle ihm von ready2order zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie alle sonstigen den Vertrieb der Produkte betreffenden Unterlagen einschließlich Kundendaten unaufgefordert an ready2order herauszugeben.
(2) Der Partner hat mit dem Datum der Beendigung des Partner-Vertrages jeden auf eine fortgesetzte Zusammenarbeit mit ready2order hindeutenden Anschein zu vermeiden.
(3) Der Partner darf vermittelte Neukunden selbst nach Vertragsbeendigung nicht abwerben.
(4) Die Beendigung dieses Partner-Vertrages – gleich aus welchem Grund – lässt solche Bestimmungen unberührt, die ihrer Natur nach auch nach Vertragsende gelten sollen. Dies gilt insbesondere für Regelungen über Geheimhaltung, Haftung, Abwerbungsverbote, Gerichtsstandsvereinbarungen sowie Rechte und Pflichten, die auf eine Abwicklung des Partner-Vertrages gerichtet sind.
IX) Verjährung / Abtretung von Ansprüchen
(1) Ein Anspruch auf Provision muss innerhalb von 12 Monaten ab Anspruchsbegründung geltend gemacht werden, sonst verjährt dieser.
(2) Alle sonstigen Ansprüche des Partners aus diesem Partner-Vertrag verjähren spätestens nach zwölf Monaten ab Vertragsbeendigung.
(3) Der Partner kann Ansprüche aus diesem Partner-Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von ready2order abtreten.
X) Änderungen
(1) Aufgrund von Änderungen der technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen behält sich ready2order das Recht vor, den Partner-Vertrag anzupassen. Der Partner wird via E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse über die Änderung informiert ("Änderungsmitteilung").
(2) Sofern die Änderung des Partner-Vertrags zum Nachteil des Partners erfolgt, hat er soweit gesetzlich zwingend erforderlich ein Widerspruchsrecht. Dieses ist binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung via E-Mail an [email protected] wahrzunehmen.
Die Frist ist gewahrt, sofern der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei ready2order eingeht. Mangels Widerspruchs des Partners gelten die Änderungen als genehmigt und der Partner-Vertrag wird unter Zugrundelegung der neuen Regelungen fortgesetzt. Auf das Widerspruchsrecht wird der Partner ausdrücklich in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
(3) Sollte der Partner wirksam gegen eine Änderung des Partner-Vertrages widersprochen haben, besteht der Partner-Vertrag mit ready2order unverändert fort. ready2order kommt in diesem Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn das Festhalten an dem Partner-Vertrag für ready2order technisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Kündigungsfrist soweit gesetzlich zulässig gekürzt wird. Dieses Kündigungsrecht ist binnen eines Monats via E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Partners wahrzunehmen.
XI) Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden zu diesem Partner-Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Unterschrift mit einem Tool für elektronische Signaturen (z.B. DocuSign) erfüllt dieses Schriftformerfordernis.
(2) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Partner-Vertrages gilt eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung als vereinbart.
(3) Der Anwendungsbereich dieses Partner-Vertrags beschränkt sich auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. Vermittlungstätigkeiten bezüglich Kunden außerhalb dieses Anwendungsbereichs bedürfen der vorangehenden Genehmigung durch ready2order.
(4) Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien aus diesem Partner-Vertrag unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Unklarheitenregel gemäß § 915 ABGB soll nicht zur Anwendung kommen.
(5) Als Erfüllungsort für diesen Partner-Vertrag gilt Wien.
(6) Dokumente, Erklärungen, Nachrichten, Vereinbarungen und Offenlegungen in Verbindung mit diesem Partner-Vertrag (insb. Rechnungen, Gutschriften, Zahlungserinnerungen, Kündigungen und Reportings), die an die vom Partner zuletzt angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wurden, gelten als rechtswirksam zugestellt.
(7) Erklärungen von ready2order gelten als zugegangen, sobald der Partner diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen konnte. Nicht eingeschriebene Post von ready2order an den Partner gilt spätestens am vierten Werktag nach Aufgabe als zugegangen.
(8) Der Partner ist verpflichtet, ready2order umgehend über Änderungen seiner Unternehmensdaten oder seiner Bankverbindung zu informieren.