Die Leitlinien zum korrekten Verhalten im Lockdown haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen. Für konkrete Regelungen sind jeweils die einzelnen Bundesländer zuständig.
Die aktuellen Beschränkungen gelten zunächst bis zum 07. März 2021. Generelles Ziel der Lockdown-Maßnahmen ist die Senkung des 7-Tage-Inzidenzwerts auf <50, damit Infektionsketten wieder nachvollzogen werden können.
Bei notwendigen Kontakten im Innenraum gilt außerdem die AHA+A+L-Formel, d. h. Abstand (mindestens 1,5 Meter), Hygiene (Händewaschen), Tragen einer Maske, Nutzung der Corona-Warn-App und regelmäßiges Lüften.
Wichtig: Falls auch Dein Unternehmen von den Schließungsanordnungen betroffen ist, hast Du Anspruch auf Unterstützung des Bundes sowie ggf. individuelle Hilfsprogramme Deines Bundeslandes. Informiere Dich jetzt, welche finanziellen Corona-Hilfen Du wo beantragen kannst.
Der Lockdown kann aber auch eine Chance sein: Falls Du in Kurzarbeit oder sogar arbeitslos bist und die Gelegenheit nutzen willst, jetzt etwas Eigenes aufzubauen, geben wir Dir hier 3 Erfolgs-Tipps zum Start in die Selbstständigkeit aus der Krise.
Die Schutzimpfung ist freiwillig und findet nach Coronavirus-Impfverordnung statt. Derzeit wird aufgrund der Impfstoffknappheit in allen Bundesländern zunächst nur die Priorisierungsgruppe I geimpft. Dazu gehören Personen
Die Vergabe der Impftermine ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Im Folgenden findest Du konkrete Vorgaben für Deine Region.
Hier findest Du eine detaillierte Übersicht aller geltenden Corona-Regeln in Baden-Württemberg.
Verlassen der Wohnung | nur mit triftigem Grund |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | Ausgangsbeschränkungen sind landesweit aufgehoben. Die Landeskreise können nächtliche Ausgangsbeschränkungen umsetzen, solald die 7-Tage Inzidenz sieben Tage in Folge überschritten wird. Touristische Busreisen und touristische Übernachtungsangebote sind nicht gestattet |
Alkohol | kein Ausschank und Verzehr im öffentlichen Raum |
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Es erfolgt keine personalisierte Einladung. Wer zur aktuellen Gruppe gehört und einen Impftermin erhalten möchte, spricht mit seinem Hausarzt. Hier findest Du weitere zur Schutzimpfung in Baden-Württemberg. |
Hier werden alle Fragen zu den Corona-Verhaltensregeln in Bayern detailliert beantwortet.
Verlassen der Wohnung | nur mit triftigem Grund |
Kitas und Schulen |
|
Ausgangssperre | nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bei einmaliger Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz möglich |
Bewegungsradius | Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt |
Alkohol | kein Verzehr an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten |
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Personalisierte Einladung gibt es nicht, stattdessen müssen sich berechtigte Bürger*innen selbst an das Impfzentrum an ihrem Wohnsitz wenden. Hier findest Du alle Infos zur Terminvergabe und der Corona-Impfung in Bayern. |
Hier findest Du Infos zu den geltenden Corona-Regeln in Berlin; außerdem beantwortet Chatbot Bobbi Fragen zur aktuellen Situation.
Verlassen der Wohnung | nur mit triftigem Grund |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, darf das Stadtgebiet nur noch innerhalb des 15-Kilometer-Radius überschritten werden. Verbot für touristische Übernachtungen |
Alkohol | kein Verkauf von 23 bis 6 Uhr |
Impfungen | Impfberechtigte erhalten eine persönliche Einladung, mit der sie einen Termin in den Impfzentren vereinbaren können. Hier findest Du alle Informationen zu Impfungen in Berlin. |
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Die genauen Regeln für die allgemeinen Corona-Regeln in Brandenburg sowie den Kita- und Schulbetrieb kannst Du zusätzlich nachlesen.
Verlassen der Wohnung | Das Betreten öffentlichen Raumes ist nur mit triftigem Grund gestattet. Bei privaten Zusammenkünften werden Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht eingerechnet. |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, darf der eigene Landkreis/die kreisfreie Stadt nur noch innerhalb des 15-Kilometer-Radius überschritten werden. |
Alkohol | Konsum im öffentlichen Raum ganztägig untersagt |
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Termine für eine Impfung werden telefonisch vergeben, doch derzeit sind alle Impftermine ausgebucht. Hier erhältst Du alle Infos zu den Schutzimpfungen in Brandenburg. |
Für mehr Informationen gibt es die Übersicht zu Covid-19 in Bremen.
Kontaktbeschränkungen | Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine Person, die nicht zum Haushalt gehört (für Kinder bis 12 Jahre gelten spezielle Regelungen) |
Kitas und Schulen |
|
Alkohol | Alkoholverkauf ist in einigen Teilen der Stadtgemeinde zeitlich begrenzt, Alkoholkonsum in öffentlichen Zusammenkünften verboten |
Erweiterte Maskenpflicht |
Das Land versendet per Post fünf kostenlose FFP2-Masken an alle Bremer. |
Impfungen | Impfberechtigte Personen werden postalisch zur Vergabe eines Impftermins eingeladen. Hier findest Du aktuelle Infos zum Impfen in Bremen. |
Bei weiteren Fragen helfen die FAQ Corona Hamburg weiter.
Kitas und Schulen |
|
Alkohol |
|
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Impfberechtigte werden durch die Stadt bzw. den Arbeitgeber informiert. Hier findest Du FAQ zu den Coronaimpfungen in Hamburg. |
Hier findest Du Fragen und Antworten zu den wichtigsten Corona-Regelungen in Hessen.
Kitas und Schulen |
|
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Ausgangssperre | Sollte die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, haben Kreise bzw. kreisfreie Städte eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr zu verhängen. |
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, haben Kreise bzw. kreisfreie Städte publikumsträchtige Ausflugsziele durch geeignete Maßnahmen zu sperren. |
Alkohol | kein Verzehr auf belebten öffentlichen Plätzen |
Impfungen | Ab sofort können Impfberechtigte telefonisch oder online Termine buchen. Hier findest Du alle Details zur Impfstrategie in Hessen. |
Kontaktbeschränkungen | Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine Person, die nicht zum Haushalt gehört (Kinder bis 14 Jahre bleiben unberücksichtigt) |
Hier findest Du Fragen und Antworten zu Corona in MV.
Kontaktbeschränkungen | Bei privaten Zusammenkünften und Treffen im öffentlichen Raum werden Kinder bis zum 12. Lebensjahr nicht eingerechnet. |
Kitas und Schulen |
Sollte die 7-Tage-Inzidenz 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, gilt die Notbetreuung in Kitas und Schulen nur noch in begründeten Ausnahmefällen. |
Ausgangssperre | Sollte die 7-Tage-Inzidenz 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, können Landkreise, Ämter und amtsfreie Gemeinden ein Ausgangsverbot von 21 bis 6 Uhr festlegen. |
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, können Landkreise, Ämter und amtsfreie Gemeinden kann der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnsitz festgelegt werden. Bei privaten Reisen in ein Hochrisikogebiet gilt anschließende Quarantänepflicht. |
Alkohol | kein Ausschank und Verzehr in der Öffentlichkeit |
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Alle Impfberechtigten werden in alphabetischer Reihenfolge postalisch informiert; erst dann kann ein Termin vereinbart werden. Hier findest Du aktuelle Informationen zur Schutzimpfung in Hessen. |
Hier findest Du die derzeit geltenden Corona-Regeln in Niedersachsen übersichtlich zusammengefasst.
Kontaktbeschränkungen | Bei privaten Zusammenkünften und Aufenthalt im öffentlichen Raum werden Kinder bis drei Jahre nicht eingerechnet. |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten werden, darf der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um die eigene Wohnadresse eingegrenzt werden. |
Erweiterte Maskenpflicht |
einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist für Kinder von 6 bis 14 Jahren erlaubt |
Impfungen | Alle Personen der Gruppe I sind impfberechtigt, unabhängig davon, ob sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben oder nicht. Impftermine können telefonisch oder online vereinbart werden. Hier findest Du alle Infos zur Schutzimpfung in Niedersachsen. |
Hier findest Du alle Infos zu Regelungen in NRW.
Kontaktbeschränkungen | Beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit sowie im privaten Bereich werden betreuungsbedürftige Kinder nicht eingerechnet. |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | In Hotspots dürfen Bewohner*innen die Region nicht weiter als in einem Umkreis von 15 Kilometern verlassen; außerdem dürfen keine Besucher von außerhalb dieses Umkreises in die Hotspots reisen. Private Übernachtungsangebote sind untersagt. |
Erweiterte Maskenpflicht |
Für Kinder bis zu 14 Jahren genügt eine Alltagsmaske, sofern eine medizinische Maske nicht passt |
Impfungen | Impfberechtigte können Termine für Impfungen online vereinbaren. Hier findest Du alle Infos zu Impfungen in NRW. |
Alkohol | Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten |
Hier findest Du die geltenden Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz im Überblick.
Kontaktbeschränkungen | Beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit sowie im privaten Bereich werden Kinder bis sechs Jahre nicht eingerechnet. |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz eine hohe Zahl von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen, können weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden wie z. B. die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer. |
Alkohol | kein Konsum im öffentlichen Raum |
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Derzeit können Personen der ersten Prioritätsgruppe einen Impftermin bei der zentralen Impfstelle ausmachen bzw. bekommen einen Termin zugeordnet. Hier findest Du alle weiteren Informationen zur Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz. |
Hier findest Du alle wichtigen Corona-Informationen für das Saarland.
Kontaktbeschränkungen | Beachte die besonderen Regelungen für Grenzgänger. |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigen, wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um die Wohnanschrift eingegrenzt. |
Alkohol |
|
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Impfberechtigte können sich per Hotline oder online auf die Impfliste setzen lassen; auch die Vereinbarung von Gruppenterminen von bis zu neun Personen ist möglich. Hier findest Du weitere Infos zu den Impfungen im Saarland. |
Hier findest Du alles zum Coronavirus in Sachsen.
Verlassen der Wohnung | nur mit triftigem Grund Beachte auch die besonderen Regelungen für Grenzgänger. |
Kitas und Schulen |
|
Ausgangssperre | von 22 bis 6 Uhr |
Bewegungsradius | Die 15-Kilometer-Regel rund um den Wohnbereich oder den Arbeitsplatz für Einkauf und Freizeitaktivitäten kann gelockert werden, wenn der 7 Tage Inzidenzwert unterschritten wird. Touristische Reisen sind verboten. |
Alkohol | kein Konsum an öffentlichen Orten (betreffende Flächen werden von den zuständigen kreisfreien Städten oder dem Landkreis definiert) |
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Impfberechtigte können Termine online oder per Hotline buchen. Hier findest Du alle Infos zur Schutzimpfung in Sachsen. |
Von hier erreichst Du alle wichtigen Websites zum Thema Corona in Sachsen.
Kontaktbeschränkungen | Beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit sowie im privaten Bereich werden Kinder bis drei Jahre nicht eingerechnet. |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigen, gilt der 15-Kilometer-Radius um den Wohnort. |
Alkohol | kein Ausschank und Konsum in der Öffentlichkeit |
Impfungen | In Heimen wird das Impfinteresse aktiv abgefragt. Andere Impfberechtigte können sich online oder telefonisch einen Termin buchen. Hier erhältst Du weitere Informationen zur Impfung in Sachsen-Anhalt. |
Hier findest Du die FAQ zu Corona in Schleswig-Holstein.
Kontaktbeschränkungen | Beim Aufenthalt im privaten Bereich werden Kinder unter vier Jahren nicht eingerechnet. |
Kitas und Schulen |
|
Bewegungsradius | Sollte die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigen, kann der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um die Wohnsitzgemeinde eingegrenzt werden. |
Alkohol | kein Verkauf zwischen 23 und 6 Uhr; kein Ausschank und Verzehr im öffentlichen Raum |
Erweiterte Maskenpflicht |
|
Impfungen | Impfberechtigte können telefonisch oder online einen Termin ausmachen. Hier findest Du alle Infos zu Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein. |
Hier findest Du eine Übersicht zu Covid-19 in Thüringen.
Kitas und Schulen |
|
Ausgangssperre | von 22 bis 5 Uhr |
Bewegungsradius | Besorgungen des täglichen Bedarfs und Aktivitäten im Freien sollten innerhalb des 15-Kilometer-Radius stattfinden. |
Alkohol | kein Ausschank im öffentlichen Raum sowie kein Konsum in festgelegten und gekennzeichneten Bereichen |
Erweiterte Maskenpflicht |
Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag auf kostenlose medizinische Masken stellen. |
Impfungen | Das Terminvergabeportal ist bis zum 8. Februar geschlossen. Danach können telefonisch oder online wieder Termin für Impfberechtigte ausgemacht werden. Hier findest Du weitere Informationen zur Impfung in Thüringen. |
Kontaktbeschränkungen | Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine Person, die nicht zum Haushalt gehört (ausgenommen Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht) |
Senior Content Manager
Als Copywriterin mit Leib und Seele kümmert sich Sabine bei ready2order um alles, was man mit 26 Buchstaben plus Umlaute ausdrücken kann. Dabei trägt sie nahezu ständig Kopfhörer und hört jede Menge Rock’n’Roll – natürlich mit guten Texten.