Damit ein Kassenbuch vom Finanzamt auch anerkannt wird, müssen einige Punkte beachtet werden. Ansonsten kann das Kassenbuch als ordnungswidrig eingestuft werden – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Revisionssicherheit: Ein Kassenbuch darf nachträglich nicht veränderbar sein. Darum ist ein Kassenbuch per Excel-Liste beispielsweise nicht empfehlenswert. Wer seine Geschäftsvorfalle noch per Hand erfasst, sollte darauf achten einen Kugelschreiber oder Füller zu verwenden.
Mit dem ready2order Kassenbuch gehören solche Probleme der Vergangenheit an. Denn mit unserem Kassenbuch werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben automatisch erfasst und können sekundenschnell jederzeit abgefragt werden.
Zeitnahe Bearbeitung: Jedes Bargeschäft sollte unmittelbar festgehalten werden. Anderenfalls kann das Finanzamt unterstellen, dass der Verfasser Geschäftsvorfälle festhält, die niemals stattgefunden haben – mit dem Ziel, die eigene Bilanz zu fälschen.
Chronologie: Das Finanzamt verlangt eine Auflistung aller Buchungen in chronologischer Form.
Einzelaufzeichnungspflicht: In einem Kassenbuch müssen grundsätzlich sämtliche Buchungen einzeln aufgeführt werden.
Verständlichkeit: Ein Kassenbuch muss auch von einem sachverständigen Dritten verstanden werden können. Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar sein.
Deutsche Sprache: Das Kassenbuch muss grundsätzlich in deutscher Sprache geführt werden. Ist das nicht der Fall, kann das Finanzamt eine Übersetzung anfordern. Gleiches gilt auch bei Abkürzungen, auch sie müssen nachvollziehbar sein.