Nicht-abtrennbare Kosten

Was bedeutet nicht-abtrennbare Kosten? Gemeint sind alle Kosten, die sich im Gegensatz zu den Einzelkosten keinem bestimmten Kostenträger – d. h. der Herstellung eines bestimmten Produkts oder dem Angebot einer bestimmten Dienstleistung – zuordnen lassen. Diese Kosten wie z. B. Miete, Löhne oder Verwaltungskosten werden meist als Gemeinkosten bezeichnet.

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