Handlungskosten

Was sind Handlungskosten? Sie werden ausschließlich in Handelsbetrieben betrachtet. Dabei umfassen sie die Summe aller Kosten, die bei der Erbringung von Handelsleistungen entstehen. Die Aufwendungen für die Ware selbst sind hier allerdings ausgenommen – vielmehr geht es um die Lohnkosten für Verkäufer:innen, Ladenmiete, Logistik etc.

Was gehört zu den Handlungskosten?

Die Handlungskosten spielen eine wichtige Rolle im Rechnungswesen. Diese Auflistung veranschaulicht, was im Wesentlichen zu den Handlungskosten gehört und bei den meisten Handelsbetrieben anfällt:

✓ Personalkosten (Löhne und Gehälter)

✓ auch: Unternehmerlohn

✗ gesamte Warenkosten

zusammengesetzt aus:

✓ Raumkosten und Miete

✗ Bezugskosten für Ware

✓ Kfz-Kosten

✗ Bezugsnebenkosten (z.B. Frachtkosten)

Abschreibungen

✓ Zinsen

✓ allgemeine Verwaltungskosten

✓ Logistikkosten (z.B. für Verpackung, Versand, Transport)

✓ selbsterstellte Leistungen (z.B. Reparaturen, Installationen)

✓ Steuern (Gewerbesteuer)

Welche Kosten sind keine Handlungskosten?

Wer Handel treiben will, braucht natürlich auch Waren für den Verkauf: Doch sämtliche Kosten (Warenkosten d.h. Bezugskosten und direkt zuordbare Bezugsnebenkosten), die sich auf diese Produkte beziehen, gelten nicht als Handlungskosten.

Wie berechnet man die Handlungskosten?

Handlungskosten lassen sich den einzelnen Produkten nicht direkt zuordnen lasse. Daher werden sie bei der Kalkulation mit einem prozentualen Zuschlagssatz (Handlungskostenzuschlag) einbezogen. 

Dieser wird mit folgender Formel berechnet:

HKZ = (HK x 100) / BP

Dabei steht

  • HKZ für Handlungskostenzuschlag in %
  • HK für Handlungskosten innerhalb eines bestimmten Zeitraums
  • BP für Bezugspreis innerhalb des entsprechenden Zeitraums

Handlungskosten: So berechnest Du die Selbstkosten

Werden die Bezugskosten mit dem Handlungskostenzuschlag multipliziert, ergeben sich die sogenannten Selbstkosten. Hier lautet die Formel also wie folgt:

HKZ x Bezugskosten = Selbstkosten

Sind Handelskosten und Handlungskosten dasselbe?

Nein, obwohl sich diese beiden Begriffe sehr ähneln. Die Handlungskosten sind jedoch vielmehr in den Handelskosten enthalten bzw. ein Teil der Handelskosten. 

Die Handelskosten bezeichnen übergreifend die gesamten Aufwendungen, die nötig sind, um die angestrebten handelsbetrieblichen Leistungen zu erbringen. Sie setzen sich aus Warenkosten (sprich: Einkaufspreis der Ware inkl. Bezugsnebenkosten und Preiskorrekturen) und Handlungskosten zusammen.

Handlungskosten nach traditioneller Auffassung

Die Aufwendungen eines Handelsbetriebs werden im Rahmen der traditionellen Handelskalkulation in die Kategorien Einstandspreis und Handlungskosten aufgeteilt. Dabei bezeichnen die Handlungskosten all die Kosten, die entstehen, dass überhaupt Handel betrieben werden kann. Im Einzelhandel entstehen die meisten Kosten entsprechend durch Lohnkosten für das Verkaufspersonal und Miete bzw. sonstige Kosten für die Verkaufsräume. Die in der Produktion entstehenden, üblichen Kosten durch Produktion entfallen dagegen, weil im Handel keine Weiterverarbeitung erfolgt.

Der Betriebswirt und Begründer der Handelsbetriebslehrer Rudolf Seyffert bezeichnete die Differenz zwischen Einkaufspreis und Selbstkostenpreis als Handlungskosten. Aus dieser Auffassung ergibt sich folgende Kalkulation für den Verbraucherpreis:

So ergibt sich der Verrbraucherpreis

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