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2297 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Unsere AGB ab 28. Oktober 2026

Das sind die wesentlichsten Änderungen für Dich etwas detaillierter zusammengefasst:

  1. Um flexibel zu bleiben und Transparenz zu gewährleisten, haben wir die Bestimmungen zum Vertragsabschluss und zu Vertragsanpassungen (zB Änderungen und Ergänzungen) nachgeschärft (§ 3 und § 23 Abs 4 und 5).
  2. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir klargestellt, dass jede Art von Rabatte oder sonstige prozentuale oder betragsmäßige Nachlässe im Zweifel nur für die erste Abrechnungsperiode bzw erste Hardware-Bestellung gelten (§ 3 Abs 9 und § 11 Abs 1).
  3. Um zu zeigen, dass wir für den Erhalt und die Zufriedenstellung unserer Kunden kämpfen, können wir – um eine Sonderkündigung wegen der Einschränkung/der Einstellung einer wesentlichen und grundlegenden Funktion der SOFTWARE abzuwenden - dem Kunden stattdessen eine zumutbare Alternative/einen Workaround oder eine Ersatzfunktion zur Verfügung stellen (§ 8 Abs 2).
  4. Um den Kunden eine schnelle Bearbeitung von Anliegen zu gewährleisten und unsere Ressourcen intern effizient zu nutzen, haben wir klargestellt, dass der Kunde einem vorgegebenen Prozess folgen muss (§ 9 Abs 9 und § 16 Abs 4).
  5. Um unsere Flexibilität zu erhalten und AGB-Änderungen zu verringern, haben wir klargestellt, dass wir Zahlungsbedingungen ändern können (§ 12 Abs 12).
  6. Um den Kunden einen bestmöglichen Service bieten zu können, wurde klargestellt, dass wir die Daten der Kunden in Systeme einspeisen dürfen, um Daten zu analysieren, aufzubereiten und zu speichern, sofern Maßnahmen ergriffen wurden, um die Daten vor einer unbefugten Veröffentlichung in nicht anonymisierter Form zu schützen (§ 14 Abs 1).
  7. Um ungehindert Rabattverhandlungen führen zu können, wurde klargestellt, dass insbesondere über vereinbarte Preise und Sonderkonditionen Stillschweigen zu bewahren ist, dass diese Geheimhaltungspflicht zumindest für drei Jahre nach Angebotseinholung aufrecht ist und eine Information zur Verpflichtung zur Offenlegung zumindest 14 Tage vor Offenlegung zu erfolgen hat (§ 14 Abs 1 und 2).
  8. Um unsere Kunden so schnell wie möglich mit Hardware zu versorgen, können wir den Kunden auch Teil- und unter gewissen Voraussetzungen auch Ersatzlieferungen übermitteln (siehe § 17 Abs 3 und 4).
  9. Um die Erwartungen der Kunden zu steuern, haben wir klargestellt, dass genannte Lieferzeiten für HARDWARE stets reine Richtwerte sind , keinerlei Ansprüche begründen und Lieferungen stets nur solange der Vorrat reicht geschuldet sind (§ 17 Abs 5 und 6).
  10. Um auf Produktengpässe flexibel reagieren zu können, hat ready2order bei HARDWARE-Bestellungen ein Rücktrittsrecht, wenn die HARDWARE nicht verfügbar ist oder ein Kunde die HARDWARE nicht fristgerecht bezahlt. Im Falle des Rücktritts wird ready2order dem Kunden die für die betroffene HARDWARE bereits geleistete Zahlung des Kunden binnen angemessener Zeit refundieren; darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bei Vertragsrücktritten bestehen nicht (§ 17 Abs 6 und 8).
  11. Um unsere internen Abläufe zu streamlinen, wird die Kassen-Archivservice Monatslizenz nun im Vorhinein verrechnet. Bei Zahlungsverzug kann ready2order den Zugang zum Kassen-Archivservice sperren (§ 18; § 12 Abs 1 und 8).
  12. Um das Potenzial von Einschulungspakete besser auszuschöpfen, wird geregelt, dass der Kunde binnen 12 Monaten ab Bestellung des Einschulungspaket ein solches in Anspruch nehmen kann (§ 19).
  13. Um wettbewerbsfähig zu bleiben 
    1. beschränken wir unsere potentielle Haftung - z.B. auf 3 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung und auf das Leistungsentgelt, das der Kunde innerhalb der letzten 12 Monate an ready2order gezahlt hat (§ 21) ,
    2. haben wir die Verantwortlichkeit des Kunden für die gesetzeskonforme Nutzung der API durch ihn selbst oder seinen Drittanbieter sowie den entsprechenden Haftungsausschluss klargestellt (§ 5 Abs 6, § 21 Abs 4) und 
    3. wurde die Verantwortlichkeit bei der Nutzung von Schnittstellen zu Drittplattformen und der Prozess für die Geltendmachung von Ansprüchen in diesem Zusammenhang klargestellt (§ 22).
  14. Um Flexibilität zu wahren, hat ready2order insbesondere auch aufgrund von behördlichen Vorgaben, Sicherheitsupdates, Produktumstellungen und Drittanbieter-Abhängigkeiten das Recht zur Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 23 Abs 1).
  15. Um die Prozesse unbürokratisch und modern zu halten, wurde klargestellt, dass Erklärungen auch durch das Klicken auf Schaltflächen (Buttons) abgegeben werden können und derart auch Verträge abgeschlossen und die AGB abgeändert werden können (§ 23 Abs 5).

Die neue Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hier abrufbar.