Nun stehen auch die technischen Voraussetzungen: Nach dem neuen Jahressteuergesetz müssen Unternehmer:innen in Deutschland alle Registrierkassen und anderen elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die dazugehörigen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in ihrem Betrieb melden. Wir informieren Dich, welche Fristen und Formalien beim Mitteilungsverfahren gelten und was Du noch melden musst.
Folgende Regelungen und Fristen gelten:
Sobald ab dem 1. Januar 2025 das Verfahren zur Meldung der elektronischen Kassensysteme zur Verfügung steht, ist die Art der Meldung davon abhängig, ob Du ein oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme nutzt.
Wichtig: Hier geht es nicht darum, ob Du ein oder mehrere Geräte nutzt, sondern wie viele Anbieter Du verwendest. Ein readyMax mit SumUp Solo Kartenterminal gilt etwa als ein System (ready2order), denn es geht nur um das TSE-zertifizierte Aufzeichnungssystem. Nur, wenn Du Kassengeräte von ready2order und anderen Kassenanbietern (z.B. Tillhub oder orderbird) parallel verwendest, greift die Regelung für mehrere Systeme.
Für die TSE-Meldung benötigst Du eine 13-stellige bundeseinheitliche Steuernummer. Dafür musst Du Deine aktuelle, landesspezifische Steuernummer, die Du vom Finanzamt erhalten hast, umwandeln: In unserem Hilfe-Artikel erfährst Du, wie Du Deine aktuelle 10- oder 11-stellige Steuernummer (nicht Steuer-ID!) automatisiert über die Website des BMF oder manuell mithilfe einer Hilfstabelle umwandeln kannst.
Wenn Du Deine TSE-zertifizierten Aufzeichnungssysteme ordnungsgemäß gemeldet hast, gibt es zwei weitere Fälle, in denen Du die Finanzbehörde erneut informieren musst:
Ändern sich Deine Unternehmensdaten (Geschäftsführer, Firmensitz, Unternehmensform etc.) nimmst Du die Information ebenso vor wie bei der Erstmeldung: Bei einem elektronischen Aufzeichnungssystem kannst Du die Änderungsmeldung direkt in der ready2order Verwaltungsoberfläche durchführen. Bei mehreren Aufzeichnungssystemen meldest Du die Änderung manuell im ELSTER-Portal. Alle Informationen zur Änderung der Unternehmensdaten findest Du in unserem Hilfe-Artikel.
Bei Abmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems – z.B. bei Anbieterwechsel oder Betriebsauflösung – muss spätestens einen Monat nach der Außerbetriebnahme der Kasse eine manuelle Abmeldung direkt im ELSTER-Portal erfolgen. Wie das funktioniert, erfährst Du in diesem Hilfe-Artikel.
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
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