Vorbereitung für das Jahr 2024
Ab dem 01. Januar 2024 wird wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent für den Verzehr vor Ort im Restaurant gelten. Für die Lieferung von Speisen oder den Verzehr außerhalb des Restaurants hingegen bleibt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bestehen.
Du solltest daher Deine Preiskalkulation anpassen und sicherstellen, dass Du auf die steuerlichen Änderungen vorbereitet bist.
Das sind die neuen Steuersätze:
- Allgemeiner Steuersatz: 19%
- Ermäßigter Steuersatz: 7%
- Durchschnittssatz §24(1)Z3 L&F: 10,7%
- Durchschnittssatz §24(1)Z1 L&F: 5,5%
Kleiner Spickzettel – dafür gelten die Steuersätze:
- Allgemeiner Steuersatz
Der Standardsatz für jede steuerbare Leistung, wenn nicht ermäßigt
- Ermäßigter Steuersatz
Zum Beispiel Bücher und Zeitschriften, Fleisch, Gemüse, Takeaway-Speisen
- Durchschnittssatz §24(1)Z3 L&F
Übrige Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Durchschnittssatz §24(1)Z1 L&F
Forstwirtschaftliche Erzeugnisse von land- und forstwirtschaftliche Betrieben