Inventar

Was bedeutet Inventar? ‍Das Inventar ist ein Verzeichnis, das alle Vermögensgegenstände aus dem Betriebsvermögen (z. B. Firmenwagen, Lagerbestände) und Schulden (z. B. Verbindlichkeiten) Deines Unternehmens auflistet. Es wird im Rahmen der Inventur erstellt und bildet die Grundlage für den Jahresabschluss. Die Inventur ist also der Vorgang der Bestandsaufnahme und das Inventar als Verzeichnis stellt das Ergebnis dieses Vorgangs dar.

Was wird im Inventar aufgelistet?

Das Inventar listet alle Vermögensgegenstände und Schulden auf und vermerkt wichtige Informationen dazu:

  • Art des Vermögens 
  • Art der Schuld
  • Menge (je nachdem als Anzahl, Gewicht etc.)
  • Wert

Je nach Art und Größe des Unternehmens kann es sich dabei um folgende Positionen handeln:

Vermögen

Schulden

Anlagevermögen 

z.B.

  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Geschäftsausstattung

Langfristige Schulden

  • Hypotheken
  • Darlehen

Umlaufvermögen

z.B.

  • Rohstoffe
  • fertige Erzeugnisse
  • unfertige Erzeugnisse
  • Forderungen
  • Banktguthaben
  • Kasse bzw. Bargeld

Kurzfristige Schulden

  • Verbindlichkeiten
  • Wechselschulden

Wie wird das Inventar geführt?

Jeder Inventargegenstand ist einzeln zu listen und wie oben beschrieben mit Art, Menge und Geldwert anzugeben. Außerdem muss er den übergeordneten Kategorie Anlagevermögen, Umlaufvermögen, langfristige bzw. kurzfristige Schulden richtig zugeordnet werden. 

Abschließend werden die Geldwerte in den übergeordneten Bereichen summiert: Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden ergibt dabei das Reinvermögen, also das Eigenkapital Deines Unternehmens.

Je nach Umfang kannst Du das Inventar mithilfe einer Excel-Tabelle oder einer speziellen Inventarsoftware verwalten. Inventarverzeichnisse müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.