Was ist eine Personengesellschaft? Hier handelt es sich um den Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter:innen, um einen bestimmten Unternehmenszweck zu erreichen. Anders als Kapitalgesellschaften ist die Personengesellschaft keine juristische Person und besitzt damit keine rechtliche Selbstständigkeit. Gewisse eingeschränkte Rechte und Pflichten sind jedoch je nach Unternehmensform möglich.
Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft gilt für die Gesellschafter:innen einer Personengesellschaft persönliche und unbeschränkte Haftung, d. h. im Schadensfall haften sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen.
Zu den Personengesellschaften gehören u. a. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), die Offene Gesellschaft (OG), die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft (KG).