Was bedeutet Kommanditgesellschaft? Die KG ist eine Personengesellschaft: Ein oder mehrere Gesellschafter:nnen schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Unternehmenszweck zu erreichen. Seit 2007 ist die KG dabei nicht mehr auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschränkt, sondern steht jedem erlaubten Zweck zur Verfügung – dazu gehören auch freiberufliche sowie land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten.
Die KG eignet sich für alle, die mehr Kapital in ihrem Unternehmen brauchen, aber ihr eigener Chef bleiben wollen.
Im Unterschied zur GmbH gibt es bei der KG nämlich unterschiedliche Mitbestimmungsrechte – je nachdem, ob Gesellschafter:innen mit beschränkter Haftung oder mit unbeschränkter persönlicher Haftung beteiligt sind.
Die KG ist seit dem 11. Jahrhundert bekannt und damit eine der ältesten Unternehmensformen. Sie kann unter ihrer Firma auftreten, Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.
Daran musst Du Dich bei Gründung einer Kommanditgesellschaft halten:
Unternehmenszweck |
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Gesellschafter |
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Stammkapital |
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Haftung |
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Gründung |
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Geschäftsführung und Vertretung |
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Mitbestimmung |
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Bezeichnung (Firma) |
Möglich sind
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Steuern |
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Buchführung |
Ab 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. mehr als 1 Mio. Umsatz in einem Jahr müssen eine doppelte Buchführung und Bilanzerstellung erfolgen. |
Der Gesellschaftsvertrag muss keiner vorgeschriebenen Form folgen. Es ist aber sinnvoll, folgende Angaben schriftlich festzuhalten:
Dazu kommen Regelungen über die Geschäftsführung oder Vertretungsbefugnis, die Kündigung sowie das Ausscheiden von Gesellschafter:innen, eingebrachte Sacheinlagen; auch eine Schlichtungsklausel ist empfehlenswert.
Die Unterschriften unter den Gesellschaftsvertrag sind notariell oder gerichtlich zu beglaubigen
In einer KG haften die Komplementäre unbeschränkt mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen. Wenn Du Dich jedoch nicht für eine KG, sondern für eine GmbH & Co. KG entscheidest, kannst Du die Elemente beider Unternehmensformen kombinieren:
Vor der Anmeldung müssen alle Gesellschafter:innen – also Komplementäre und Kommanditisten – beim Notar erscheinen. Der Gesellschaftsvertrag kann frei aufgesetzt werden. Hier lohnt es sich, sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach Musterverträgen zu erkundigen.
Die Gründung der GmbH erfolgt weiterhin so:
Die Vorteile der Kommanditgesellschaft sind:
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