Kommanditgesellschaft (KG)

Was bedeutet Kommanditgesellschaft? Die KG ist eine Personengesellschaft: Ein oder mehrere Gesellschafter:nnen schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Unternehmenszweck zu erreichen. Seit 2007 ist die KG dabei nicht mehr auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschränkt, sondern steht jedem erlaubten Zweck zur Verfügung – dazu gehören auch freiberufliche sowie land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten.

Die KG eignet sich für alle, die mehr Kapital in ihrem Unternehmen brauchen, aber ihr eigener Chef bleiben wollen.

Im Unterschied zur GmbH gibt es bei der KG nämlich unterschiedliche Mitbestimmungsrechte – je nachdem, ob Gesellschafter:innen mit beschränkter Haftung oder mit unbeschränkter persönlicher Haftung beteiligt sind. 

Rahmenbedingungen der KG

Die KG ist seit dem 11. Jahrhundert bekannt und damit eine der ältesten Unternehmensformen. Sie kann unter ihrer Firma auftreten, Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.

Daran musst Du Dich bei Gründung einer Kommanditgesellschaft halten:

Unternehmenszweck

  • Handel

Gesellschafter

  • mindestens 1 Gesellschafter:in haftet persönlich mit Privat- und Geschäftsvermögen (Komplementäre)
  • mindestens 1 Gesellschafter:in haftet beschränkt auf die Geschäftseinlage (Kommanditist)
  • Personengesellschaften, juristische Personen und natürliche Personen können Gesellschafter:innen werden

Stammkapital

  • Höhe nicht vorgeschrieben

Haftung

  • primär, persönlich, unbeschränkt und solidarisch für Komplementäre
  • auf Haftsumme beschränkt für Kommanditisten

Gründung

  • Formfreier Gesellschaftsvertrag
  • Anmeldung zum Firmenbuch durch alle Gesellschafter:innen nötig

Geschäftsführung und Vertretung

  • vertretungsbefugt sind alle Komplementäre jeweils für sich allein
  • gewöhnliche Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementäre 
  • bei außergewöhnlichen Entscheidungen müssen die Kommanditisten zustimmen

Mitbestimmung

  • Komplementäre haben alleiniges Entscheidungsrecht für gewöhnliche Geschäftsentscheidungen 
  • Kommanditisten kontrollieren den Jahresabschluss und können bei besonders umfangreichen oder riskanten Entscheidungen widersprechen

Bezeichnung (Firma)

Möglich sind 

  • Phantasienamen wie “Sweet As Candy KG”
  • Sachbezeichnungen “Süßwaren KG”
  • Namen der Gesellschafter:innen “Zuckermann & Sauer KG”
  • Kombinationen aus allen genannten Elementen

Steuern

  • Umsatzsteuer
  • Lohnabgaben
  • Einkommenssteuer auf Gewinnanteile

Buchführung

Ab 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. mehr als 1 Mio. Umsatz in einem Jahr müssen eine doppelte Buchführung und Bilanzerstellung erfolgen.

Inhalte des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag muss keiner vorgeschriebenen Form folgen. Es ist aber sinnvoll, folgende Angaben schriftlich festzuhalten:

  • Vereinbarung über den Unternehmensgegenstand
  • Firma (Name), unter der das Handelsgewerbe betrieben werden soll
  • Nennung der Person des Komplementärs sowie des Kommanditisten
  • Höhe der Einlagen
  • Form der Einlagen (Bar- oder Sacheinlage)
  • Hafteinlage des/der Kommanditisten
  • Gewinnverteilung und Entnahmerecht

Dazu kommen Regelungen über die Geschäftsführung oder Vertretungsbefugnis, die Kündigung sowie das Ausscheiden von Gesellschafter:innen, eingebrachte Sacheinlagen; auch eine Schlichtungsklausel ist empfehlenswert.

Die Unterschriften unter den Gesellschaftsvertrag sind notariell oder gerichtlich zu beglaubigen

Haftungsbeschränkung in der GmbH & Co. KG

In einer KG haften die Komplementäre unbeschränkt mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen. Wenn Du Dich jedoch nicht für eine KG, sondern für eine GmbH & Co. KG entscheidest, kannst Du die Elemente beider Unternehmensformen kombinieren:

  • Fremdgeschäftsführung möglich
  • beschränkte Haftung für alle Gesellschafter:innen
  • beschränktes Mitspracherecht für Kommanditisten

Gründungsschritte der KG

Vor der Anmeldung müssen alle Gesellschafter:innen – also Komplementäre und Kommanditisten – beim Notar erscheinen. Der Gesellschaftsvertrag kann frei aufgesetzt werden. Hier lohnt es sich, sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach Musterverträgen zu erkundigen.

Die Gründung der GmbH erfolgt weiterhin so:

  1. KG planen und vorbereiten
  2. Gesellschaftsvertrag abfassen
  3. Unterschriften beurkunden lassen
  4. Eintrag ins Firmenbuch
  5. Gewerbeberechtigung 
  6. Anmeldung beim Finanzamt

Zusammenfassung: Vorteile & Nachteile der KG

Die Vorteile der Kommanditgesellschaft sind:

  • Wer als Komplementär auch mit seinem Privatvermögen haftet, hat bei allen Geschäftsentscheidungen volles Mitspracherecht.
  • Durch Kommanditisten kann mehr Kapital eingebracht werden, ohne dass diese Gesellschafter:innen bei alltäglichen Entscheidungen mitbestimmen.
  • Mehr Kapital bedeutet mehr Geschäftsspielraum.
  • So können sich z. B. Familienmitglieder oder Personen aus dem Freundeskreis mit kalkulierbarem Risiko an Deinem Unternehmen beteiligen.
Vorteile & Nachteile der KG

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.