Grundkosten

Synonyme: aufwandsgleiche Kosten, Zweckaufwendungen

Was sind Grundkosten? Grundkosten sind Kosten, die in Finanzbuchhaltung und im internen Rechnungswesen wertmäßig gleich angesetzt werden. Den Grundkosten steht also ein deckungsgleicher Aufwand, also ein Aufwand in gleicher Höhe, gegenüber. Daher werden sie auch als aufwandsgleiche Kosten oder Zweckaufwendungen bezeichnet. 

Grundkosten werden im internen Rechnungswesen (auch: Kosten- und Leistungsrechnung oder KLR) betrachtet, der der es um die genaue Kostenzuweisung für jede produzierte Produkteinheit bzw. erbrachte Leistung im Rahmen der Preisgestaltung geht. Neben den Grundkosten spielen hier die sogenannten “kalkulatorischen Kosten” – namentlich Anderskosten und Zusatzkosten – eine Rolle.

Grundkosten kommen als Aufwand wertgleich in der Finanzbuchhaltung vor: Sie werden also in gleicher Höhe in der Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) und der KLR eines Unternehmens abgebildet.

Beispiele für Grundkosten

Grundkosten sind die Kostenart, die am häufigsten in einem Unternehmen vorkommt. Dazu zählen alle Kosten, die in der externen Finanzbuchhaltung als Werteverzehr der Produktionsfaktoren verbucht worden und dann ebenso in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden. Darunter fallen z.B.

  • Materialkosten
  • Energiekosten
  • Personalkosten
  • eingekaufte Fremdleistungen
  • Abschreibungen
  • Zinsaufwand
  • Versicherungskosten

All diese Kosten werden in gleicher Höhe sowohl in der GuV als auch in der KLR eines Unternehmens aufgeführt: Wenn ein Angestellter also im Monat 3.000 Euro Gehalt erhält, rechnet man dazu noch die Personalnebenkosten wie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (bspw. in Höhe von 100 Euro) und das gestellte Ticket für öffentliche Verkehrsmittel (Gegenwert von 200 Euro). So ergeben sich insgesamt 3.200 Euro Personalkosten, die wertgleich als Grundkosten in der KLR und als Personalaufwand in der GuV gebucht werden.

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