Bon

Synonym: Kassenbon

Was ist ein Bon? Diese Form des Belegs ist ein automatisch von elektronischen oder computergestützten Kassensystemen erzeugtes Dokument über Kauf und Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen.

Was muss der Kassenbon enthalten?

In Kombination aus Text und Zahlen muss ein ordentlicher Bon folgende Angaben enthalten: 

  • Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens
  • Fortlaufende und eindeutige Transaktionsnummer
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
  • Betrag der Barzahlung
  • Bei elektronischen Kassen mit Sicherheitseinrichtung: Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung,  Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen und maschinenlesbarer Code

Bonpflicht: Wann müssen Kassenbons ausgestellt werden?

Seit dem 01. Januar 2016 müssen Unternehmer:innen bei Barzahlungen einen Bon erstellen und ihrer Kundschaft zur Verfügung stellen. Kunden und Kundinnen müssen diesen entgegennehmen und aufbewahren, bis sie die Geschäftsräumlichkeiten verlassen haben. Kassenbons können auch elektronisch übermittelt werden – zu beachten ist:

  • Es geschieht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Barzahlung
  • Der Bon wird durch die Registrierkasse signiert und kann tatsächlich zum Empfänger bzw. zur Empfängerin gelangen.
  • Ausnahmen sind z. B. die Kalte-Hände-Regelung für Umsätze im Freien.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.