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Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht Deutschland 2028

Die Registrierkassenpflicht kommt zum 1. Januar 2028, das steht laut Aktionsplan der Bundesregierung fest. Die wichtigsten Infos für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleister:

  • Gilt für alle Betriebe ab einem Gesamtumsatz von 100.000 € 
  • Mit einer TSE-zertifizierten Kasse erfüllst Du die geplanten Vorgaben zu 100% finanzamtkonform!
  • Bei Verweigerung der Kassenpflicht sind laut Tagesschau bis zu 25.000 € Bußgeld zu erwarten

Hinweis: Die Kassenpflicht befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Alle Informationen orientieren sich an geplanten Regelungen und werden fortlaufend aktualisiert. Aktueller Stand ist der 6. August 2026.

Lass Dich beraten

Registrierkassenpflicht Deutschland: Was ist der aktuelle Stand?

Am 16. Juli 2026 verkündet Finanzminister Lars Klingbeil den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Finanzkriminalität: “Die Ehrlichen in unserer Gesellschaft dürfen nicht die Dummen sein. Die wenigen, die betrügen, schaden allen, die ehrlich ihre Steuern zahlen und das macht auch den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen kaputt.”

So legt Klingbeil u.a. die Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 fest und nennt
bei der Pressekonferenz weitere Einzelheiten:

  • Wie im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU angekündigt, soll die Registrierkassenpflicht Manipulation da verhindern, wo große Mengen Bargeld über den Tisch gehen. Die Umsatzgrenze liegt wie angekündigt bei 100.000 € pro Jahr und gilt für alle Branchen.
  • Gleichzeitig sollen Erleichterungen bei der Steuererklärung eingeführt werden sowie die Umkehrung der Beweislast im Sinne der Unschuldsvermutung. 
  • Steuerhinterzieher erwarten deutlich höhere Strafen von mind. 1 Jahr und bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug sowie die Erhöhung von Geldbußen auf bis zu 40 Mio. Euro. Auch Selbstanzeige soll künftig keine Straffreiheit mehr garantieren.
  • Die generelle Auflösung der Bonpflicht steht nicht mehr zur Debatte: Sie soll durch digitale Belege erfüllt werden.
Registrierkassenpflicht

Für wen gilt die Registrierkassenpflicht?

Ab dem 1. Januar 2028 kommt die Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz. Das entspricht im Durchschnitt rund 8.333 € pro Monat oder – bei 25 Geschäftstagen – etwa 333 € pro Tag: Damit sind quer durch alle Branchen fast alle Unternehmen mit direktem Kundenkontakt und täglichen Zahlungen betroffen: 

  • Gastronomie, Imbisse und Foodtrucks
  • Einzelhandel, Bäckereien, Fleischer, Kioske, Hofläden und Marktstände 
  • Dienstleister, Friseursalons und Kosmetikstudios
  • Freiberufler mit Kundenumsätzen uvm.
Unternehmerin prüft Beleg

Wie wird die Registrierkassenpflicht umgesetzt?

Wenn Du mit Deinem Unternehmen mehr als 100.000 € Jahresumsatz erzielst, kommen diese Änderungen auf Dich zu:

  • ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) einsetzen,
  • das steuerliche Anforderungen erfüllt, v.a. TSE, GoBD und DSFinV-K
  • sowie Bar- und Kartenzahlungen ordnungsgemäß erfasst.

Die offene Ladenkasse reicht nicht mehr aus: Wenn Du noch mit offener Ladenkasse arbeitest, solltest Du jetzt prüfen, ob Du Deinen Betrieb umstellen musst. Auch Betriebe mit vorhandener Registrierkassen sollten kontrollieren, ob ihr System langfristig gesetzeskonform arbeitet.

Registrierkasse Deutschland

Registrierkassenpflicht 2028: Bist Du bereit?

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Häufige Fragen zur Registrierkassenpflicht

Was ist die Registrierkassenpflicht 2028?

Die Registrierkassenpflicht 2028 bedeutet, dass Betriebe oberhalb einer Umsatzgrenze von 100.000 € ihre aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle über ein elektronisches Aufzeichnungssystem erfassen müssen. Die manuelle Kassenführung mit offener Ladenkasse reicht ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr aus.

Ziel der neuen Kassenpflicht ist 

  • eine bessere Nachvollziehbarkeit von Einnahmen, v.a. für bargeld- und kartenzahlungsintensiven Branchen
  • die strukturierte, elektronische Erfassung von Geschäftsvorfällen
  • Manipulationsschutz bei Kassendaten durch eine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • eine standardisierte Datenbereitstellung nach DSFinV-K für Überprüfungen durch die Finanzverwaltung.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Kasse dient nicht nur zur Abwicklung von Zahlungen,  sondern dienst als zentrales Nachweis- und Dokumentationssystem für Barzahlungen, Kartenzahlungen, Tagesabschlüsse, Belege, Buchhaltungsexporte und Betriebsprüfungen.

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Die Registrierkassenpflicht gilt laut Aktionsplan der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2028 für alle Betriebe mit einem Gesamtumsatz über 100.000 €:

  • Bei einem Umsatz von mehr als 100.000 € im Jahr 2027 gilt die Pflicht direkt ab 2028
  • Bei erstmaliger Überschreitung des Umsatzgrenze gilt die Kassenpflicht ab dem 1. April des Folgejahres. Bei erstmaliger Überschreitung im Jahr 2028 muss ein Unternehmen also ab dem 1. April 2029 eine Registrierkasse einsetzen.

Wichtig: Ein einmaliger Umsatzrückgang soll die Pflicht nicht beenden. Nach aktuellem Stand endet die Kassenpflicht erst, wenn die Umsätze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren unter 100.000 € liegen. Hier muss jedoch der endgültige Gesetzesentwurf abgewartet werden.

Was bedeutet die Grenze von 100.000 € Gesamtumsatz?

Hier geht es nicht um umgangssprachlichen Unternehmens-„Gesamtumsatz“, sondern an einen steuerrechtlich definierten Gesamtumsatz. Zu dessen Berechnung wird nicht zwangsläufig alles herangezogen, was das Unternehmen in Rechnung gestellt oder eingenommen hat.

Entscheidend ist nicht allein der Umsatz an der Kasse, sondern der Gesamtumsatz des Unternehmers im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG. Dabei werden grundsätzlich die relevanten Umsätze des Unternehmers unabhängig von der Zahlungsart berücksichtigt; bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben jedoch außer Ansatz.

Vereinfacht kann man sich die Berechnung so vorstellen: Der Gesamtumsatz ergibt sich aus den vereinnahmten Entgelten aus den relevanten steuerbaren Umsätzen abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze.

Die 100.000-€-Grenze wird dabei nicht pro Registrierkasse, Standort oder Zahlungsart betrachtet. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmers.

Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes geht es außerdem nicht nur um Bargeld- und Kartenzahlungen an der Kasse: Auch relevante Umsätze, die beispielsweise auf Rechnung erzielt und per Überweisung bezahlt werden, können zum Gesamtumsatz gehören.

Dazu das Beispiel eines Gastronomen:

  • 65.000 € Restaurantumsatz (bar/Karte) in Berlin
  • 20.000 € Umsatz (bar/Karte) im Imbiss in Potsdam
  • 15.000 € Catering auf Rechnung
  • 5.000 € Firmenveranstaltungen auf Rechnung

Mit grundsätzlich 105.000 € Gesamtumsatz greift die Registrierkassenpflicht, sofern keine gesetzlichen Abzüge/Ausnahmen greifen, die den Umsatz reduzieren.

Auch wichtig: Gesamtumsatz bedeutet nicht Gewinn.

Für welche Branchen gilt die Registrierkassenpflicht?

Die Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmen aller Branchen, deren Jahresumsatz 100.000 € überschreitet. 

Je nach Branche sind bei Anschaffung einer neuen Registrierkasse unterschiedliche Punkte zu beachten:

  • Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars, Hotels mit Gastrobereich und Schnellrestaurants, Imbisse und Foodtrucks werden fast durchgängig von der Registrierkassenpflicht betroffen sein. 
  • Einzelhandel: Auch im Einzelhandel sind mehr oder weniger alle regulär betriebenen Verkaufsstellen betroffen. Gerade Geschäfte mit vielen kleinen Transaktionen (z.B. Bäcker, Kiosk, Marktstand) müssen hier aufrüsten.
  • Dienstleistung: Friseure, Kosmetikstudios, Barbershops, Tattoo-Studios und viele mehr fallen werden bei regeömäßigem Betrieb ebenfalls betroffen sein. 
  • Freiberufler: Wenn Du Kundenzahlungen direkt entgegen nimmst und Dein Jahresumsatz über der Bemessungsgrenze liegt, fällst auch Du unter die Kassenpflicht. Das gilt zum Beispiel für Praxen mit Selbstzahlerleistungen, Werkstätten, Beratungsangebote mit Bar- oder Kartenzahlung und andere kundennahe Geschäftsmodelle. Auch die Rechnungsumsätze müssen hier mitgedacht werden.

Was ändert sich bei Kassenbons und digitalen Belegen?

Die aktuelle Belegausgabepflicht bleibt bis zum 31. Dezember bestehen: Wird ein Geschäftsvorfall mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, musst Du einen Kassenbeleg mit allen geforderten Angaben digital oder auf Papier erstellen und Deinem Kunden anbieten. Der Kunde muss den Bon nicht annehmen.

Ab dem 1. Januar 2028 muss ab einem Betrag von mind. 30 € ein digitaler Bon in einem standardisierten Datenformat bereitgestellt werden, zusätzlich zum oder statt des Papierbons. Für alle Beträge, die unter dieser sogenannten Bagatellgrenze liegen, muss also kein Bon mehr ausgestellt werden.

Ab 30 € muss der elektronische Beleg bereitgestellt werden, z.B. über:

  • QR-Code auf einem Kundendisplay
  • Download-Link
  • NFC
  • E-Mail
  • Kundenkonto

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Bereitstellung und Dateiformat: So ist z.B. der QR-Code das Medium, über das der Kunde seinen Beleg abruft. Das gesetzlich geforderte Standardformat beschreibt dagegen die technische Struktur des eigentlichen Belegs. 

Deine Kundschaft ist nach wie vor nicht verpflichtet, den elektronischen Beleg herunterzuladen oder anzunehmen. Der Anspruch auf eine papierhafte Quittung bleibt außerdem bestehen, sprich: Dein Kassensystem muss beides können. 

Was muss ich jetzt tun, um mich auf die Registrierkassenpflicht vorzubereiten?

Um Dich auf die Kassenpflicht vorzubereiten, solltest Du nicht sofort “irgendeine” Kasse kaufen – aber auch nicht bis Ende 2027 warten. Stattdessen zählt jetzt eine ruhige und saubere Vorbereitung.

1) Prüfe Deinen Gesamtumsatz

Prüfe, ob Dein Gesamtumsatz in vergangenen bzw. im aktuellen Kalenderjahr mehr als 100.000 € beträgt oder ob er diese Grenzen in den nächsten Jahren planbar überschreiten wird. 

  • Gesamtumsatz prüfen (bar, Karte, Rechnung)
  • alle relevanten Geschäftsbereiche einbeziehen
  • realistisches Wachstum einplanen, denn bei Überschreitung der Grenze greift die Kassenpflicht

Liegst Du hier über dem genannten Betrag und nutzt noch keine elektronische Registrierkasse, geht es für Dich mit dem nächsten Schritt weiter.

2) Prüfe Deine aktuelle Kassenführung

Hast Du bisher mit einer offenen Ladenkasse gearbeitet, steht für Dich die Umstellung an. Wenn Du bereits eine Registrierkasse nutzt, solltest Du Dein System auf die Kriterien zur Weiterverwendung prüfen: 

  • TSE-Status kontrollieren
  • Fähigkeit auf DSFinV-K und Datenexport prüfen
  • Belegausgabefähigkeit (digital und auf Papier) prüfen
  • Kassenmeldung berücksichtigen

Wenn Dein Kassensystem hier konform mit den neuen Anforderungen ist (z.B. weil Du bereits mit ready2order arbeitest), brauchst Du keine neue Kasse.

Sonst geht es für Dich mit dem nächsten Schritt weiter.

3) Wähle eine Kasse, die zu Deinem Betrieb passt

Neben den gesetzlichen Anforderungen wie dem digitalen Beleg sollte Deine neue Registrierkasse alle Funktionen mitbringen, die Du in Deinem Betrieb brauchst. Dazu können gehören: 

  • Gastronomie: Zu den wichtigen Funktionen gehören u.a. schnelle Bedienung, Tischverwaltung, mobiler Betrieb, Kartenzahlung, Trinkgeld, Tagesabschluss und zuverlässige Statistiken sowie der Steuerberaterexport.

  • Einzelhandel: Hier zählen beim Kassensystem der schnelle Artikelverkauf, Verwaltung mit Warengruppen, Retouren, Gutscheine, Kartenzahlung, Lagerwirtschaft und Tagesabschlüsse. Für Geschäfte mit vielen kleinen Transaktionen (z.B. Bäcker, Kiosk, Marktstand) sind schnelle Kassiervorgänge und robuste Hardware besonders wichtig.

  • Dienstleistung: Hier ist der Verkauf von Leistungen und Produkten, die Anbindung von Terminkalendern, Trinkgeld, Kartenzahlung und Buchhaltung besonders wichtig. 

  • Freiberufler: Wenn Du Kundenzahlungen direkt entgegen nimmst, benötigst Du ein System, das Bar- oder Kartenzahlung akzeptiert, aber auch Rechnungen ausstellen und Deine Buchhaltung unterstützen kann.

Überlege dabei genau, welche Funktionen Dein Unternehmen wirklich benötigt: z.B. Kartenzahlung (wenn auch die Pflicht zur bargeldlosen Zahloption kommen sollte), Kundendisplay, DATEV-Schnittstelle, Statistiken, Artikelverwaltung, mobile Kasse, Standortverwaltung oder spezielle Branchenfunktionen (z.B. per API-Anschluss). Auch zuverlässiger und im Idealfall kostenloser Support auf verschiedenen Kanälen (telefonisch, E-Mail, Ticket, Chatbot) ist wichtig.

Wir von ready2order beraten Dich gern unverbindlich, um die richtige Lösung zu finden.

4) Plane die Einarbeitungsphase 

Mit einem intuitiven System wie von ready2order ist Deine Kasse in wenigen Minuten eingerichtet. Auch die Einschulung Deiner Mitarbeiter kann ohne weitreichende Computerkenntnisse schnell und einfach erfolgen. 

Plane dennoch ausreichend Zeit für die Einrichtung von Stammdaten, Artikel, Steuersätze, Bediener, Zahlungsarten, Beleglayout, DATEV-Export, Kartenzahlung, Testbetrieb und die Schulung Deiner Mitarbeiter ein. 

Deswegen raten wir, mit dem Umstieg nicht bis Ende 2027 zu warten: Wenn Du jetzt umstellst, sicherst Du Dir nicht nur einen entspannteren Einstieg, sondern profitierst möglicherweise auch von günstigeren Preisen bevor die Nachfrage steigt.

Welche Anforderungen muss eine Registrierkasse erfüllen?

Um der Registrierkassenpflicht zu genügen, muss ein Kassensystem nicht nur Verkäufe zuverlässig abwickeln können. Es muss auch den steuerlichen Anforderungen entsprechen:

Dazu gehören 

  • ein elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a AO
  • eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • GoBD-konforme Aufzeichnungen
  • DSFinV-K-Datenexport für Prüfungen
  • ordnungsgemäße Tagesabschlüsse
  • Kassenanmeldung beim Finanzamt
  • korrekte Erfassung von Bar- und Kartenzahlungen
  • digitale Belege und Papierbons nach geltender Vorgabe
  • DATEV-Export für Steuerberater und Finanzverwaltung
  • regelmäßige Updates 

Für Dich und Deine täglichen Abläufe sollte auch der Support zuverlässig auf diversen Kanälen (Ticket, E-Mail, telefonisch, Chatbot) funktionieren und im Idealfall kostenlos sein.

Die meisten dieser Anforderungen gelten auch jetzt schon, wenn Du eine Registrierkasse verwendest. Wenn Du also jetzt eine ordnungsgemäße Registrierkasse wie von ready2order einsetzt, kannst Du sie auch nach Einführung der Registrierkassenpflicht verwenden. Ab dem 1. Januar 2028 kommen nur diese Punkte hinzu:

  • Verpflichtende Nutzung ab einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 € 
  • Verpflichtung zum digitalen Beleg in einem Standardformat
  • Verpflichtung zur Meldung, wenn Du die TSE-Einheit austauschst 

Welche Vorgänge müssen über die Kasse erfasst werden?

Kassenpflichtige Unternehmen müssen nicht nur Bargeld, sondern auch Zahlungen mit Debitkarte und Kreditkarte über das elektronische Aufzeichnungssystem erfassen:

  • Bargeld muss über die Kasse erfasst werden
  • Kredit-, Debit- und Girokarten müssen über die Kasse erfasst werden
  • Mobile Payment muss über die Kasse erfasst werden
  • Kartenterminals sollten über die Kasse integriert sein (keine manuelle Eingabe)

Überweisungen und Lastschriften werden nicht über die Kasse erfasst, müssen aber ordnungsgemäß in der Buchführung dokumentiert sein.

Was bedeutet die 30-€-Grenze bei der Belegausgabepflicht?

Im Referentenentwurf zur Kassenpflicht ist in §146a Absatz 2 ausdrücklich vorgesehen, dass bei einem Gesamtbetrag von bis zu 30 € keine Belegausgabepflicht mehr besteht. Für alle Beträge, die unter dieser sogenannten Bagatellgrenze liegen, muss also kein Bon ausgestellt werden. Somit erfolgt eine offizielle Erleichterung für Bäckereien, Kioske und Co., bei denen vor allem Kleinbeträge über den Tisch gehen.

Was steckt hinter der stufenweisen Abschaffung des Papierbons?

Der Papierbon soll Schritt für Schritt abgeschafft werden: Laut Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen ist eine gesetzliche Belegbereitstellungspflicht für elektronische Belege geplant. Als Unternehmer musst Du also dafür sorgen, dass Deine Registrierkasse digitale Belege in einem standardisierten Datenformat erzeugen kann und diese per QR-Code, NFC, E-Mail, Download-Link oder Kundenkonto bereitstellt. 

Wichtig: Der Kunde muss den digitalen Beleg nicht annehmen und hat gleichzeitig weiterhin Anspruch auf eine Papierquittung.

Was bedeutet die Verpflichtung zum digitalen Beleg?

In Zukunft muss jeder Betrieb digitale Belege anbieten. Laut Referentenentwurf des Bundesministeriums zur Kassenpflicht musst Du also eine Registrierkasse nutzen, die digitale Belege in einem standardisierten Datenformat erzeugen kann und diese per QR-Code, NFC, E-Mail, Download-Link oder Kundenkonto bereitstellt. 

Wichtig: Deine Kunden haben gleichzeitig weiterhin Anspruch auf einen Papierbon.

Was muss ich im Rahmen der Kassenpflicht melden?

Im Rahmen der Registrierkassenpflicht musst Du Folgendes melden:

  • Überschreiten der Umsatzgrenze: Wer die Umsatzgrenze erstmals überschreitet, soll innerhalb eines Monats nach Eintritt der Kassenpflicht das Finanzamt elektronisch informieren. Ein Betrieb, der im Jahr 2028 erstmals mehr als 100.000 € Gesamtumsatz erzielt, sollte spätestens zum 1. April 2029 ein geeignetes elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen können.
  • Austausch des TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung): Ab 2028 soll der Austausch einer zertifizierten TSE gesondert gemeldet werden; dafür soll im Meldeverfahren die Wirtschafts-Identifikationsnummer verwendet werden. Das ist vor allem für alle relevant, die eine physische TSE (z.B. auf einem USB-Stick) verwenden; bei Einsatz einer Cloud-TSE wie von ready2order ist kein Austausch und damit auch keine Meldung nötig.

Gibt es Sanktionen bei Nichteinhaltung der Kassenpflicht?

Ja, wer die Regeln zur Registrierkassenpflicht nicht einhält, muss mit Strafe rechnen Im Referentenentwurf des Bundesministeriums zur Kassenpflicht wird ein neuer Straftatbestand mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € Euro genannt, wenn Du als Unternehmer trotz Pflicht kein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendest.

Wer eine Software zum Manipulieren von Kassendaten nutzt, anbietet oder einführt oder die Übergabe von Kassendaten an die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) umgeht, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen rechnen.

Bleibt die offene Ladenkasse 2028 noch erlaubt?

Ja, für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von unter 100.000 € pro Jahr bleibt die offene Ladenkasse weiterhin erlaubt. Dennoch kann es sich lohnen, diese Gewohnheit jetzt zu überdenken.

Offene Ladenkassen gestatten scheinbar mehr “Freiheit”, bringen aber vor allem viel zeitintensive Arbeit mit sich: Wer eine offene Ladenkasse führt, muss

  • Bons händisch ausstellen.
  • jeden Tag ein manuelles Kassensturz-Protokoll mit Zählliste (Art und Anzahl der Münzen und Scheine) erstellen, unterzeichnen und aufbewahren.
  • alle Transaktionen im Tagesgeschäft ebenfalls manuell im Kassenbericht erfasst werden
  • zur Ermittlung der Tageseinnahmen den Kassenendbestand zählen, den Kassenbestand des Vortages und auch die aktuellen Bareinlagen abziehen sowie Ausgaben und Barentnahmen dazurechnen.
  • alle relevanten Unterlagen für die Steuerberatung aufwändig sammeln und sortiert übergeben.
  • Warenausgänge und Lagerveränderungen händisch notieren.

Bei so viel Aufwand sind menschliche Irrtümer vorprogrammiert, doch bei Unstimmigkeiten droht hier schnell eine Nachschätzung durch das Finanzamt. Denn am Ende muss auch bei der offenen Ladenkasse einfach alles stimmen.

Im Gegensatz zur offenen Ladenkasse bist Du mit einem elektronischen Kassensystem von ready2order auf Gesetzesänderungen vorbereitet – und das gilt nicht nur für die Registrierkassenpflicht.

Gut vorbereitet in die Zukunft: Wenn Du jetzt eine elektronische Registrierkasse anschaffst, bist Du mit Deinem Team eingearbeitet und kannst alle Formalia mit einem Fingerschnippen abhaken, wenn die Registrierkassenpflicht kommt.

Wie läuft der Einstieg mit ready2order?

ready2order ist das schnellere Kassensystem mit Payment für kleine Unternehmen, also besonders für alle, die 2028 über die 100.000 € Umsatzgrenze rutschen. Unsere moderne Cloud-Kasse bietet alles, was Du wirklich brauchst: Unsere Kasse ist einfach bedienbar und sofort einsatzbereit, mobil und stationär. 

  • 100% finanzamtkonform mit unserem TSE-konformen Kassensystem
  • Integrierte Kartenzahlung mit automatische Übergabe des Zahlbetrags
  • Digitaler Beleg
  • DATEV-Schnittstelle für Deine Steuerberatung
  • DSFinV-K-Unterstützung
  • Einfache Bedienung und Einschuldung
  • Stationäre und mobile Kassengeräte
  • Sicheres Cloudsystem mit Artikelverwaltung, Statistiken und mehr
  • API-Schnittstelle zur Anbindung zusätzlicher Software
  • Kostenloser 24/7 Support an 365 Tagen im Jahr

Wir unterstützen Dich kompetent bei der Einführung Deines neuen Kassensystems und sind auch danach mit unserem kostenlosen Support für Dich da. Dafür stehen wir mit unserem Serviceversprechen.

Dabei verbinden wir Dein Kassensystem und Kartenzahlung in einem durchgängigen Ablauf. Der Zahlbetrag wird automatisch an Dein Kartenterminal übertragen: Tippfehler und Wartezeit fallen weg, außerdem werden Zahlungen so dem Kassenvorgang zugeordnet und Dein Tagesabschluss bleibt nachvollziehbar.

Bereite Dein Unternehmen auf die Zukunft vor!

Nicht alle Kassensysteme bietet denselben Umfang oder Service: Je nach Anbieter können Funktionen und Leistungen variieren. Starte jetzt mit einem ready2order Kassensystem und sei bereit, wenn die Registrierkassenpflicht kommt.

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