Kleinbetragsrechnung

Was ist die Kleinbetragsrechnung? Bei dieser Form des Belegs handelt es sich um eine Rechnung, deren Gesamtwert unter 150 Euro liegt. Das Besondere dabei ist, dass in diesem Fall die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden muss und die üblichen Anforderungen an eine Rechnung vom Gesetzgeber vereinfacht wurden. 

Was muss eine Kleinbetragsrechnung enthalten?

Eine Kleinbetragsrechnung muss nur folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
  • Genaue Bezeichnung und Menge der Leistung
  • Ausstellungsdatum 
  • Steuersatz der Umsatzsteuer

Der Zeitpunkt der Leistung bzw. Lieferung und die Angaben zum Empfänger bzw. zur Empfängerin entfallen also ebenso wie die sonst übliche, fortlaufende Rechnungsnummer.

Wichtig: Für den Vorsteuerabzug müssen Nettoentgelt und Umsatzsteuer dennoch aufgesplittet werden. 

Wann darf die Kleinbetragsrechnung eingesetzt werden?

Folgende Grundsätze müssen eingehalten werden:

  • Eine große Rechnung darf nicht in mehrere Kleinbetragsrechnungen aufgeteilt werden.
  • Kleinbetragsrechnungen sind nur für abgeschlossene Geschäftsvorfälle und nicht für Teilzahlungen bzw. Teilleistungen zulässig.

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