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4.31
2297 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Änderungen unserer AGB

Das sind die wesentlichsten Änderungen für Dich etwas detaillierter zusammengefasst:

  1. Um die Transparenz zu verbessern haben wir folgende Änderungen durchgeführt:
    1. Es wurde klargestellt, dass insbesondere über vereinbarte Preise und Sonderkonditionen Stillschweigen zu bewahren ist, dass diese Geheimhaltungspflicht zumindest für drei Jahre nach Angebotseinholung aufrecht ist und eine Information zur Verpflichtung zur Offenlegung zumindest 14 Tage vor Offenlegung zu erfolgen hat (§ 14 Abs 1 und 2).
    2. Um Flexibilität zu wahren, hat ready2order insbesondere auch aufgrund von behördlichen Vorgaben, Sicherheitsupdates, Produktumstellungen und Drittanbieter-Abhängigkeiten das Recht zur Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 22 Abs 1).
  2. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir klargestellt, dass jede Art von Rabatte oder sonstige prozentuale oder betragsmäßige Nachlässe im Zweifel nur für die erste Abrechnungsperiode bzw erste Hardware-Bestellung gelten (§ 3 Abs 9 und § 11 Abs 1).
  3. Um zu zeigen, dass wir für für den Erhalt und die Zufriedenstellung unserer Kunden kämpfen, können wir - um eine Sonderkündigung wegen der Einschränkung / der Einstellung einer wesentlichen und grundlegenden Funktion der SOFTWARE abzuwenden, dem Kunden stattdessen eine zumutbare Alternative / einen Workaround oder eine Ersatzfunktion zur Verfügung stellen.
  4. Um den Kunden eine schnelle Bearbeitung von Anliegen zu gewährleisten und unsere Ressourcen intern effizient zu nutzen, haben wir klargestellt, dass der Kunde einem vorgegebenen Prozess folgen muss (§ 9 Abs 9 und § 16 Abs 4).
  5. Um die Auswirkungen einer Indexanpassung verständlicher zu machen, haben wir die Indexanpassung nachgeschärft (§ 11 Abs 4 bis 6).
  6. Um unsere Flexibilität zu erhalten und AGB-Änderungen zu verringern, haben wir klargestellt, dass wir Zahlungsbedingungen (inklusive Fälligkeiten) jederzeit einseitig ohne gesonderte Information hierzu ändern können (§ 12 Abs 12).
  7. Um unsere Kunden so schnell wie möglich mit Hardware zu versorgen, können wir den Kunden auch Teil- und unter gewissen Voraussetzungen auch Ersatzlieferungen übermitteln (siehe § 17 Abs 3 und 4).
  8. Um die Erwartungen der Kunden zu steuern, haben wir klargestellt, dass genannte Lieferzeitpunkte und -fristen für HARDWARE stets reine Schätzungen und unverbindlich sind und Lieferungen stets nur solange der Vorrat reicht geschuldet sind (§ 17 Abs 5 und 6).
  9. Um auf Produktengpässe flexibel reagieren zu können, hat ready2order bei HARDWARE-Bestellungen ein Rücktrittsrecht, wenn die HARDWARE nicht verfügbar ist oder ein Kunde die HARDWARE nicht fristgerecht bezahlt. Im Falle des Rücktritts wird ready2order dem Kunden die für die betroffene HARDWARE bereits geleistete Zahlung des Kunden binnen angemessener Zeit refundieren; darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bei Vertragsrücktritten bestehen nicht (§ 17 Abs 6 und 8).
  10. Um unsere internen Abläufe zu streamlinen, wird die Kassenarchiv-Service Monatslizenz nun im Vorhinein verrechnet. Bei Zahlungsverzug kann ready2order den Zugang zum Kassenarchiv-Service sperren (§ 18 Abs 1 und 7).
  11. Um das Potenzial von Einschulungspakete besser auszuschöpfen, wird geregelt, dass der Kunde binnen 12 Monaten ab Bestellung des Einschulungspaket ein solches in Anspruch nehmen kann (§ 19).
  12. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, beschränken wir unsere potentielle Haftung auf 3 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung und auf das Leistungsentgelt, das der Kunde innerhalb der letzten 12 Monate an ready2order gezahlt hat.

Die neue Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hier abrufbar.