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Buchführungspflicht

Buchführungspflicht Schweiz: Was muss ich beachten?

Die Buchführungspflicht regelt, wer zur ordentlichen Rechnungslegung verpflichtet ist und welche Anforderungen gelten. 

  • Wer ist betroffen? Juristische Personen sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit mind. 500.000 CHF Jahresumsatz
  • Was ist erforderlich? Nötig sind ein Inventar, eine vollständige Bilanz und die Erstellung einer Erfolgsrechnung.

Was ist zu beachten? Die Kassenführung muss täglich, lückenlos, unveränderbar und nachvollziehbar erfolgen. Dabei sind alle Bareinnahmen und -ausgaben zeitnah zu dokumentieren. Alle Unterlagen müssen für mind. zehn Jahre aufbewahrt werden.

Lass Dich beraten

Buchführungspflicht: Wer ist betroffen?

Bei der Buchführungspflicht in der Schweiz kommt es auf die Unternehmensform an. Zur ordentlichen Buchführung verpflichtet sind

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit mind. 500.000 CHF Umsatz im letzten Geschäftsjahr
  • Juristische Personen, d.h. AGs, GmbHs, Kommanditaktiengesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen

Wichtig: Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von weniger als 500.000 CHF müssen mindestens eine vereinfachte Buchhaltung führen: Diese enthält im Gegensatz zur ordentlichen Buchführung nur die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage.

Buchführungspflicht

Buchführungspflicht: Was bedeutet das?

Die Buchführungspflicht umfasst eine umfassende Dokumentation sowie die Aufbewahrungspflicht: 

  • Du musst ein Inventar (nach Art. 958c Abs. 2 OR) sowie eine vollständige Bilanz und eine Erfolgsrechnung mit sämtlichen Belegen erstellen.
  • Alle Buchungsbelege und mit der Buchhaltung verbundenen Berichte musst Du nach Art. 958f OR mind. zehn Jahre aufbewahren. 
  • Dies gilt unabhängig davon, ob die Dokumente auf Papier, elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrt werden.
  • Zusätzlich musst Du ein Kassenbuch führen, das die einzelnen Transaktionen abbildet.
Kassenbuch führen

Kassenbuch führen: Was muss ich beachten?

Für eine ordnungsgemässe Kassenführung musst Du drei wichtige Faktoren beachten:

  • Täglich: Du musst jede Bareinnahme und -ausgabe korrekt und zeitnah erfassen.
  • Lückenlos: Du musst alle Belege vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher archivieren.
  • Kontrolliert: Durch regelmässige Kassenstürze und Tagesberichte sicherst Du die Richtigkeit Deiner Aufzeichnungen und bist auf Betriebsprüfungen bestens vorbereitet.

Was muss im Kassenbuch aufgezeichnet werden?

Im Kassenbuch musst Du alle Bareinnahmen und Barausgaben Deines Unternehmens zeitnah, vollständig und nachvollziehbar erfassen. Dazu gehören folgende Informationen:

  • Datum und Uhrzeit der Transaktion
  • Belegnummer
  • Art der Transaktion (Einnahme oder Ausgabe)
  • Beschreibung der Ware oder Dienstleistung
  • Menge bzw. Stückzahl 
  • Einzelpreis und Gesamtbetrag
  • Währung der Transaktion
  • Enthaltene Umsatzsteuer / Umsatzsteuersatz
  • Zahlungsart (bar, Scheck, Kartenzahlung)
  • Bemerkungen (z. B. Rabatte, Stornierungen, Trinkgeld)
  • Anfangsbestand, Summenbildung und Endbestand am Ende des Geschäftstages
Kassenbuch im Tablet- oder PC-Format, ready2order für die Schweiz

Wie kann ich mein Kassenbuch führen?

Ein ordnungsgemässes Kassenbuch kannst Du entweder handschriftlich oder softwarebasiert führen: 

  • Handschriftlich: Die klassische Form des Kassenbuchs bedeutet viel manuellen Aufwand, ist aber weiterhin erlaubt.
  • Excel? Nicht möglich! Excel-Tabellen lassen sich im Nachhinein nicht nachvollziehbar verändern und sind daher nicht zulässig.
  • Softwarebasiert: Ein Kassenbuch wie das von ready2order zeichnet alle Vorgänge vorschriftsmässig, nachvollziehbar und unveränderbar nach den geforderten Regeln automatisch auf. Damit ist die elektronische Form besonders einfach und schnell.

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FAQ Buchführungspflicht

Was umfasst die ordentliche Buchhaltung?

Eine ordentliche Buchhaltung ist laut Obligationenrecht (OR) durch drei Faktoren definiert:

  • ein Inventar nach Art. 958c Abs. 2 OR
  • eine vollständige Bilanz 
  • eine Erfolgsrechnung mit sämtlichen Belegen.

Wer muss eine ordentliche Buchhaltung führen?

In der Schweiz gilt die Pflicht zur Buchhaltung und Rechnungslegung gemäss Obligationenrecht (Art. 957ff.) für folgende Gesellschaften:

  • Juristische Personen (AG, GmbH, Kommanditaktiengesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen)
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften), die im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 500.000 CHF erreicht haben.

Wer kann eine vereinfachte Buchhaltung führen?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von weniger als 500.000 CHF können auch eine vereinfachte Buchhaltung führen. Diese muss folgende Angaben enthalten: 

  • Einnahmen
  • Ausgaben
  • Vermögenslage (Bilanz)

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Kassenführung?

Die Kassenführung in der Schweiz basiert auf mehreren gesetzlichen Vorgaben:

  • Obligationenrecht (OR): Buchführungspflicht für Unternehmen
  • Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (GeBüV):  Genaue Anforderungen zu Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern
  • Strafgesetzbuch (StGB), Art. 325: Strafbarkeit mangelhafter Buchführung
  • Belegpflicht: Jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg (Kassenzettel, Rechnung oder Quittung) dokumentiert werden.
  • Einzelaufzeichnungspflicht: Jede Einnahme und Ausgabe muss erfasst werden. Dazu gehören Angaben zu Artikel oder Dienstleistung, Betrag, Umsatzsteuer, Zahlungsart, Datum und Uhrzeit.
  • Aufbewahrungspflicht: Alle Kassenunterlagen. Sämtliche Aufzeichnungen, Tagesabschlüsse, Belege und Buchungsinformationen müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. 

Für eine ordnungsgemässe Kassenführung ist außerdem zu beachten:

  • Nachvollziehbarkeit: Die Kassenführung muss transparent gestaltet sein, so dass Steuerberatung oder Finanzbehörden alle Geschäftsvorfälle eindeutig nachvollziehen und prüfen können.
  • Revisionssicherheit und Unveränderbarkeit: Einträge dürfen nicht nachträglich gelöscht oder verändert werden. Alle Korrekturen müssen als solche erkennbar sein.
  • Unmittelbarkeit: Alle Bareinnahmen und Barausgaben sollten für eine lückenlose Dokumentation zeitnah und idealerweise am selben Tag ins Kassenbuch übernommen werden.

Warum muss ich ein Kassenbuch führen?

Die ordnungsgemässe Kassenführung sichert Dein Unternehmen ab. Sie ist nicht nur Pflicht, sondern soll auch als Schutzmechanismus für Dein Unternehmen dienen. Anders gesagt: Wer seine Buchführung im Griff hat, ist vor Nachschätzungen und rechtlichen Konsequenzen deutlich besser geschützt.

Welche Möglichkeiten zur Kassenbuchführung gibt es?

Das Finanzamt erlaubt sowohl handgeschriebene Kassenbücher als auch elektronische Kassenbücher, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, jede Bareinnahme und -ausgabe muss

  • vollständig
  • chronologisch
  • nachvollziehbar 
  • korrekt

dokumentiert werden.

1. Handschriftliches Kassenbuchführung

Das handschriftliche Kassenbuch ist die klassische Form der Kassenführung. Wichtig dabei ist:

  • Du musst alle Einnahmen und Ausgaben einzeln, vollständig und zeitnah eintragen. 
  • Jeder Geschäftsvorfall muss durch Belege (Quittung, Kassenzettel, Rechnung) dokumentiert sein.
  • Du musst jeden Bargeldzufluss und -abfluss manuell im Kassenbuch erfassen.

Oft wird das handschriftliche Kassenbuch mit einer offenen Ladenkasse kombiniert. Beides eignet sich eher für kleine Betriebe mit überschaubarem Bargeldverkehr. Doch gerade hier achten Prüfer besonders streng auf die Ordnungsmässigkeit.

Das führt zu einem hohen organisatorischen Aufwand, obwohl diese Form der Kassenbuchführung zunächst einfach erscheint:

  • Die Tageseinnahmen müssen jederzeit nachvollziehbar sein. 
  • Dafür sind regelmässige Kassenstürze nötig, bei denen der tatsächliche Kassenbestand mit den Aufzeichnungen abgeglichen wird. 
  • Nach Geschäftsschluss müssen die Tagesberichte zur Nachvollziehbarkeit mit Datum und Unterschrift versehen werden.

2. Softwarebasierte Kassenbuchführung

Ein elektronisches Kassenbuch wird digital geführt:

  • als spezielle Kassenbuch-Software 
  • Kassenbuch als Bestandteil oder Feature eines elektronischen Kassensystems wie z.B. bei ready2order 

Im digitalen Kassenbuch werden alle Geschäftsvorfälle automatisch erfasst, inklusive Produkt, Preis, Umsatzsteuer, Zahlungsart, Datum und Uhrzeit. Belege werden direkt erstellt und revisionssicher gespeichert. 

Voraussetzungen für ein finanzamtkonformes, softwarebasiertes Kassenbuch sind:

  • Es darf keine nachträgliche Änderung von Einträgen möglich sein.
  • Jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg dokumentiert sein (Belegpflicht).

Diese Anforderungen sind streng, können aber durch die Automatisierung leicht eingehalten werden. Außerdem sorgen sie dafür, dass die Aufzeichnungen vom Finanzamt zunächst einmal als korrekt angenommen werden.

Wichtig: Ein Kassenbuch in Excel zu führen ist nicht zulässig, da nachträgliche Änderungen nicht zuverlässig nachvollziehbar sind und das Finanzamt dies nicht anerkennt.

Was passiert, wenn die Kassenführung mangelhaft ist?

Eine nicht ordnungsgemässe Kassenführung kann schnell zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Folgen führen:

    • Nachschätzung der Bareinnahmen durch das Finanzamt mit deutlich höheren Steuerforderungen als bei korrekter Angabe der tatsächlich erzielten Einnahmen
  • Säumnis- oder Strafzuschläge
  • Strafverfahren bei wiederholten oder schweren Verstössen 

Ist die Kassenführung wiederholt mangelhaft, kannst Du damit sogar die Existenz Deines Unternehmens gefährden. Eine sorgfältige und gesetzeskonforme Kassenführung ist daher nicht nur Pflicht, sondern sorgt für die wirtschaftliche Stabilität Deines Betriebs. 

Und mit einer elektronischen Kasse wie von ready2order erfüllst Du alle Anforderungen quasi nebenbei und immer zuverlässig.

Was ist der Unterschied zwischen Kassenbuch und Kassenbericht?

Bei Kassenbuch und Kassenbericht handelt es sich um Aufzeichnungen zu Transaktionen, die aber unterschiedlich eingesetzt und reglementiert sind:

  • Kassenbuch: Aufzeichnung aller Bargeldbewegungen nach vorgeschriebenen Regeln (lückenlos, chronologisch, unveränderbar); offiziell relevant für Buchführung und Finanzamt
  • Kassenbericht: Zusammenfassung der Tageseinnahmen und -ausgaben; meist für interne Zwecke oder zur Kontrolle der Kassenbestände