Rechtliches

Muss ich Trinkgeld versteuern?

Lesedauer: 3 Min. | Zuletzt aktualisiert: 1.30.2024
So einfach dokumentierst Du Trinkgelder!

Trinkgelder sind in vielen Branchen ein Ausdruck der Kundenzufriedenheit. In der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich – z. B. bei Friseuren oder Taxifahrern – ist das Trinkgeld als "Zusatzverdienst" sogar eine wichtige Ergänzung des eigentlichen Gehalts. Doch wann muss dieser Zusatzverdienst versteuert werden und wann ist Trinkgeld steuerfrei? Wir erklären.

Wie viel Trinkgeld ist in Österreich üblich?

Die Höhe des Trinkgeldes ist abhängig von der Zufriedenheit des Kunden mit der Arbeitsleistung oder Dienstleistung. Er belohnt einen freundlichen Kellner-Service, leckeres Essen, schneller Transport oder die Freude über die gelungene Frisur in der Regel mit einem ortsüblichen Trinkgeld in Höhe von 5–10% der Rechnungssumme. Dabei gilt nicht immer, dass das Trinkgeld umso größer, je höher der Rechnungsbetrag ausfällt.

Voraussetzungen: Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

Kurz gesagt: Trinkgeldzahlungen sind dann steuerfrei, wenn es freiwillig und direkt an angestellte Trinkgeldempfänger gezahlt wird.

Arbeitnehmer oder Arbeitgeber müssen erhaltene Trinkgelder nicht zusätzlich zum Arbeitslohn versteuern, wenn der Trinkgeldgeber es ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum vereinbarten Entgelt der Dienstleistung oder des Produktes zahlt.

Muss ich Trinkgeld versteuern bzw. wann müssen Trinkgelder versteuert werden?

Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Trinkgeld, ist es steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hinweis auf Trinkgeld und dessen Höhe auf einer Speisekarte stehen.

Auch, wenn es für alle Angestellten eine gemeinsame Trinkgeldkasse gibt, muss das Trinkgeld versteuert werden, bevor die Mitarbeiter ihre Anteile erhalten.

Gleiches gilt für selbstständige Unternehmer: Hier wird Trinkgeld vom Kunden als  Einnahme gesehen. Es muss entsprechend ordnungsgemäß dokumentiert und versteuert werden.

Beispiele für steuerfreie und steuerpflichtige Trinkgelder

  • Szenario “steuerfrei”: Du bist als Kellnerin in einer Bar angestellt und bekommst von Stammkunden regelmäßig direktes Trinkgeld und kleine Geschenke zu besonderen Anlässen wie Weihnachten. Diese Form von Trinkgeld wird als freiwilliges Trinkgeld bezeichnet, wenn keine allgemeine Trinkgeldempfehlung (Bedienungszuschlag) vom Gastronomiebetrieb gegeben wird und ist folglich steuerfrei. 
  • Szenario “Spielbanktronc”: Du bist Friseur in einem Beauty-Salon. Im Unternehmen ist ein Trinkgeld-Sparschwein an der Kasse aufgestellt, in welches Kunden das Trinkgeld für alle Angestellten werfen. Das gemeinsam gesammelte Geld wird regelmäßig zu gleichen Teilen unter allen Angestellten aufgeteilt. Aus Sicht des Finanzamts besteht hier kein direkter, persönlicher Bezug und die Trinkgelder gelten als steuerpflichtig.
  • Szenario “selbstständig”: Du bist selbstständig und besitzt einen Foodtruck, den du allein führst. Von Deinen Kunden bekommst Du regelmäßig gutes Trinkgeld für deine innovativen Kreationen. Als Alleinunternehmer musst Du die erhaltenen Gelder als gewinnerhöhende Betriebseinnahme verzeichnen und dafür Umsatzsteuer abführen. 

Kann ich bei Kartenzahlung auch Trinkgeld annehmen?

Ja, es geht – auch steuerfrei. Hier kannst Du alles zum Thema "Trinkgeld bei Kartenzahlung" nachlesen.

So einfach dokumentierst Du Trinkgelder

Betriebsprüfer achten besonders in Trinkgeld relevanten Branchen wie der Gastronomie auf die ordnungsgemäße Dokumentation. Mit der richtigen Kassensoftware für Deine Registrierkasse kannst Du Dir hier eine Menge Arbeit sparen.

So gehst Du bei den oben beschriebenen Szenarien vor:

Szenario

Versteuerung

Aktion im Kassensystem

“steuerfrei”

Erfasstes Trinkgeld für Angestellte wird als durchlaufender Posten behandelt und am Ende des Tages steuerfrei ausgezahlt.

Aktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. 

“Spielbanktronc”

Auf zu gleichen Teilen unter den Angestellten aufgeteiltes Trinkgeld muss Umsatzsteuer gezahlt werden. 

Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage.

“selbstständig”

Erfasstes Trinkgeld für Unternehmer gilt als gewinnerhöhende Einnahme und ist umsatzsteuerpflichtig.

Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. 

Wie Du diese Trinkgeldabfrage ganz einfach einstellst und damit auch für Zahlung per Kartenterminal aktivierst, erfährst Du auf unserer Supportseite. Denke außerdem daran, bei deaktivierter Abfrage für steuerpflichtige Trinkgelder auch Deine Steuerberatung zu informieren.

Hier haben wir zudem einige Tipps zusammengestellt, wie Du mit etwas mehr Service auch mehr Trinkgeld bekommen kannst.

Übrigens: Wenn Du als Unternehmer selbst Trinkgeld gezahlt hast (z. B. bei einem Geschäftsessen), kannst Du dies mit einem Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Dafür notierst Du die Trinkgeldhöhe handschriftlich auf dem Beleg und fügst als zusätzliche Angabe den Namen des Kellners bzw. der Kellnerin hinzu.

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Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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