Betriebsprüfer achten besonders in Trinkgeld relevanten Branchen wie der Gastronomie auf die ordnungsgemäße Dokumentation. Mit der richtigen Kassensoftware für Deine Registrierkasse kannst Du Dir hier eine Menge Arbeit sparen.
So gehst Du bei den oben beschriebenen Szenarien vor:
Szenario
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Versteuerung
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Aktion im Kassensystem
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“steuerfrei”
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Erfasstes Trinkgeld für Angestellte wird als durchlaufender Posten behandelt und am Ende des Tages steuerfrei ausgezahlt.
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Aktiviere die automatische Trinkgeldabfrage.
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“Spielbanktronc”
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Auf zu gleichen Teilen unter den Angestellten aufgeteiltes Trinkgeld muss Umsatzsteuer gezahlt werden.
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Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage.
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“selbstständig”
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Erfasstes Trinkgeld für Unternehmer gilt als gewinnerhöhende Einnahme und ist umsatzsteuerpflichtig.
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Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage.
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Wie Du diese Trinkgeldabfrage ganz einfach einstellst und damit auch für Zahlung per Kartenterminal aktivierst, erfährst Du auf unserer Supportseite. Denke außerdem daran, bei deaktivierter Abfrage für steuerpflichtige Trinkgelder auch Deine Steuerberatung zu informieren.
Hier haben wir zudem einige Tipps zusammengestellt, wie Du mit etwas mehr Service auch mehr Trinkgeld bekommen kannst.
Übrigens: Wenn Du als Unternehmer selbst Trinkgeld gezahlt hast (z. B. bei einem Geschäftsessen), kannst Du dies mit einem Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Dafür notierst Du die Trinkgeldhöhe handschriftlich auf dem Beleg und fügst als zusätzliche Angabe den Namen des Kellners bzw. der Kellnerin hinzu.